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Freitag, April 26, 2024
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Walldorf – Digitale Sitzungen in Krisenzeiten möglich

Gemeinderat stimmt Satzungsänderungen zu – Bekanntmachungen online rechtswirksam

Mit der Änderung von zwei Satzungen hat der Gemeinderat noch im Dezember dafür Sorge getragen, dass die Stadt auch in Krisenzeiten handlungsfähig bleibt und rasch auf wichtige Änderungen reagieren kann.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind nun Online-Sitzungen des Gemeinderats möglich. Weiterhin können Bekanntmachungen umgehend auf der Homepage der Stadt rechtswirksam veröffentlicht werden, noch bevor sie im Amtsblatt „Walldorfer Rundschau“ erscheinen. Beide Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

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Erster Beigeordneter Otto Steinmann erläuterte in der Sitzung, dass sich das Land im Zuge der Corona-Pandemie mit Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Gremiumsmitglieder im Sitzungsraum befasst habe. Die Gemeindeordnung sei nun um einen Paragraphen ergänzt worden, der notwendige Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder erlaube. Bei öffentlichen Sitzungen müsse jedoch die Öffentlichkeit hergestellt werden. Wie Steinmann erläuterte, könne ein solches Verfahren aber nur bei „Gegenständen einfacher Art“ durchgeführt werden. Bei anderen Tagesordnungspunkten müssten „schwerwiegende Gründe“ für eine Sitzung ohne Präsenz vorliegen. Hierzu zählen vor allem Naturkatastrophen, Seuchenschutz – wie während der Corona-Pandemie – und außergewöhnliche Notsituationen. Wie Steinmann noch ausführte, seien auch Hybridsitzungen denkbar, bei denen ein Teil der Ratsmitglieder anwesend sei und die anderen per Videokonferenz zugeschaltet würden. An der technischen Umsetzung arbeite man. Der vorberatende Hauptaussschuss empfahl dem Gemeinderat angesichts der ungewissen Dauer der Corona-Pandemie, die Hauptsatzung der Stadt Walldorf entsprechend anzupassen und auch Hybridsitzungen zuzulassen.

Als weitere Konsequenz aus der Corona-Krise wurde beschlossen, die Satzung der Stadt Walldorf über die Form der öffentlichen Bekanntmachung – eine der ältesten Satzungen – zu ändern. Künftig sind öffentliche Bekanntmachungen der Stadt rechtswirksam, sobald sie auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht worden sind. Bisher war das Amtsblatt „Walldorfer Rundschau“ das rechtswirksame Veröffentlichungsorgan. Wie der Erste Beigeordnete erklärte, sei der wöchentliche Erscheinungsrhythmus des Amtsblatts nicht mit dringend zu veröffentlichenden Bekanntmachungen zu vereinbaren. Ziehe man noch den Redaktionsschluss in Betracht, könnten Verzögerungen von über einer Woche eintreten. Die auf der Internetseite erschienenen Bekanntmachungen sollten aber nach wie vor auch in der „Walldorfer Rundschau“ erscheinen.

Handlungsfähigkeit erhalten

Digitale Sitzungen seien „keine Herzensangelegenheit“ seiner Fraktion, stellte Stadtrat Mathias Pütz (CDU) fest. Angesichts des wichtigen Infektionsschutzes und der damit verbundenen Handlungsfähigkeit der Kommune, akzeptiere man aber die Änderung der beiden Satzungen. Er setze auf eine „verantwortungsbewusste Prüfung der Verwaltung, ob eine digitale Sitzung unvermeidlich sei“, erklärte Pütz. Dies gelte besonders für hybride Sitzungen. Er erwarte eine technisch funktionale und datenschutzkonforme Lösung. Die zusätzliche Veröffentlichung der zuerst auf der Internetseite veröffentlichten Bekanntmachungen in der „Walldorfer Rundschau“ fand Pütz „sehr wichtig“. „Es geht um die Funktionsfähigkeit in Krisenzeiten“, sagte Stadtrat Christian Schick (SPD). Den rechtlichen Mangel habe das Land erkannt und nun – mit hohen Hürden – die Möglichkeit virtueller Sitzungen geschaffen. Wie schon Mathias Pütz hob auch er die Bedeutung von Präsenzsitzungen hervor. „Der persönliche Bezug und Diskurs sind uns wichtig“, erklärte Schick. Hybridsitzungen finde seine Fraktion „rechtlich fragwürdig“ und lehne diese grundsätzlich ab. Die Hauptsatzung wie vorgeschlagen zu ändern, sei jedoch eine „unabdingbare Notwendigkeit“, um für künftige Entwicklungen gewappnet zu sein. Man hoffe, von virtuellen Sitzungen keinen Gebrauch machen zu müssen. Die städtische Internetseite rechtswirksam für Öffentliche Bekanntmachungen nutzen zu können, biete Vorteile, meinte Schick. Hier seien die Bekanntmachungen auch jederzeit nachzulesen und zu recherchieren. Ergänzend sollten diese aber selbstverständlich in der „Walldorfer Rundschau“ veröffentlicht werden. „Das Gemeinwesen muss funktionieren“, sagte Stadtrat Wilfried Weisbrod (Bündnis 90/Die Grünen), der die Änderungen der Satzungen aufgrund besonderer Situationen ebenfalls als notwendig erachtete. Er sprach noch das Thema der Hybridsitzungen an. Hier gebe es unterschiedliche Auslegungen, unter welchen Voraussetzungen und wie diese stattfinden könnten. Das sei eine „wachsweiche Geschichte“, meinte er. Entscheidungen grundsätzlicher Art könnten dabei nicht getroffen werden. Grundsätzlich konnte er für seine Fraktion den Änderungen der Satzungen zustimmen. Auch die FDP-Fraktion sitze lieber im Rund und diskutiere, erklärte Stadtrat Dr. Günter Willinger. Er stimmte aber zu, die Möglichkeit virtueller Sitzungen zu schaffen. Man müsse auch die Gesundheit und das Alter der Gemeinderatsmitglieder berücksichtigen. Er gehe davon aus, dass solche Sitzungen mit der „gebotenen Sorgfalt und dem gebotenen Respekt“ durchgeführt würden. Stadtrat Manfred Wolf (Bündnis 90/Die Grünen) gab zu bedenken, dass man ja auch nach der Pandemie noch hier zusammensitzen wolle. Er sei von Bürgern gefragt worden, warum der Gemeinderat überhaupt noch Präsenzsitzungen abhalte. Er regte auch eine großzügige Handhabung bei Hybridsitzungen an.

Titelfoto: Der Gemeinderat bevorzugt Präsenzsitzungen im Rund des Ratssaals, hat aber für den Fall der Fälle vorgesorgt und digitale Sitzungen ermöglicht (Foto: Pfeifer)

Quelle: Stadtverwaltung Walldorf

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