Jeweils ein Betreiber solcher Einrichtungen hatte Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen die Untersagung seines Betriebs eingelegt. Doch das Gericht hat dies abgelehnt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat Klagen gegen die Schließung von Fitness- und Tattoostudios abgelehnt. Jeweils ein Betreiber solcher Einrichtungen hatte Klage gegen die Untersagung seines Betriebs eingelegt. Mit Beschlüssen vom Freitag seien die Eilanträge abgelehnt worden, teilte ein VGH-Sprecher mit.
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Quelle: SWR.de