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Dienstag, Mai 19, 2026
StartAktuellGericht lehnt die Öffnung von Tattoo- und Fitness-Studios in Baden-Württemberg ab

Gericht lehnt die Öffnung von Tattoo- und Fitness-Studios in Baden-Württemberg ab

Jeweils ein Betreiber solcher Einrichtungen hatte Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen die Untersagung seines Betriebs eingelegt. Doch das Gericht hat dies abgelehnt.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat Klagen gegen die Schließung von Fitness- und Tattoostudios abgelehnt. Jeweils ein Betreiber solcher Einrichtungen hatte Klage gegen die Untersagung seines Betriebs eingelegt. Mit Beschlüssen vom Freitag seien die Eilanträge abgelehnt worden, teilte ein VGH-Sprecher mit.

Weiter im Text bei SWR unter folgendem Link:

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/coronavirus-liveblog-bw-100.html#tattoostudios

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Quelle: SWR.de

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