Quelle: Welt.de
Durch Änderungen am Infektionsschutzgesetz erhält der Bund die Befugnis, Kontaktbeschränkungen und Schließungen anzuordnen. Die Änderungen sollen am Donnerstag in den Bundesrat und rasch in Kraft treten.
Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD nach langer Debatte im Plenum die Bundes-Notbremse beschlossen. Dazu gehören unter anderem weitgehende Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr, Schulschließungen und strengere Bestimmungen für Geschäfte.
342 Abgeordnete stimmten in einer namentlichen Abstimmung für die Notbremse, 250 dagegen und 64 enthielten sich der Stimme.
Der Bund erhält durch die Gesetzesänderungen die Befugnis, Kontaktbeschränkungen und Schließungen anzuordnen. Bislang sind die Bundesländer dafür zuständig.
Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Fürs Umschalten auf Fernunterricht in den Schulen soll ein höherer Schwellenwert von 165 gelten. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen an diesem Donnerstag noch in den Bundesrat gehen und rasch in Kraft treten – vorerst bis Ende Juni.
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