Die Stadtbibliothek Hockenheim lockert vor dem Hintergrund sinkender Corona-Fallzahlen im Rhein-Neckar-Kreis ihre Benutzungsregeln und öffnet wieder ihre Türen. Interessierte Nutzer können die Einrichtung ab Dienstag, 25. Mai, mit Einschränkungen besuchen. Diese werden von der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschrieben. Dafür ist die Vorlage eines Gesundheitsnachweises mit Hilfe eines tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltests, einer komplett erfolgten Impfung (zwei Impfungen plus 14 Tage Wartezeit) oder der Genesung von einer Corona-Infektion erforderlich. Ein Besuch ohne eine solche Bescheinigung ist nicht möglich. Darüber hinaus bietet die Stadtbibliothek Hockenheim ab diesem Datum auch ein „Rückgabe-Fenster“ an, bei dem ausschließlich ausgeliehene Medien zurückgegeben werden können. Das ist ohne Termin und Bescheinigung möglich.
Neue Regelungen
Neben der Vorlage eines Gesundheitsnachweises gelten ab Dienstag, 25. Mai, folgende Regelungen in der Stadtbibliothek Hockenheim:
• Für einen Besuch ist weiterhin eine Terminvereinbarung erforderlich.
• Es können maximal zehn Personen pro Termin in der Zehntscheune anwesend sein.
• Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung in Form vom FFP 2-Masken im gesamten Gebäude.
Quelle: Stadtverwaltung Hockenheim