Die Stadtverwaltung Hockenheim veröffentlicht ab Dienstag, 1. Juni 2021, ihre öffentlichen Bekanntmachungen rechtswirksam über ihre Internetseite www.hockenheim.de. Darunter fallen fast alle rechtserheblichen Dokumente, wie zum Beispiel Satzungen der Kommune. Nach gegenwärtiger Rechtsgrundlage gilt diese Regelung laut Baugesetzbuch aber nicht für Bauleitpläne. Sie werden weiterhin rechtswirksam über die örtliche Tageszeitung bekanntgegeben. Diese Entscheidung geht auf einen Beschluss des Gemeinderats der Stadt Hockenheim in öffentlicher Sitzung am 28. April dieses Jahr zurück.
Die Gemeinderäte haben in den Beratungen zuvor ausdrücklich den Wunsch geäußert, dass die öffentlichen Bekanntmachungen neben der Internetveröffentlichung auch weiterhin den regionalen Medien zur Verfügung gestellt werden. Damit können die Bürgerinnen und Bürger auf allen Kommunikationskanälen die Bekanntmachungen einsehen.
„Die Veröffentlichung von Bekanntmachungen auf unserer Internetseite war bisher schon üblich. Ab dem 1. Juni ist dieses Veröffentlichungsdatum jedoch das rechtsverbindliche und die Verwaltung kann dadurch flexibler agieren. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Rathaus“, sagt Natascha Spahn, Leiterin des zuständigen Fachbereichs Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik und zentraler Service der Stadt.
Mehr Informationen:
Die öffentliche Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Hockenheim sind unter www.hockenheim.de direkt auf der Startseite oder im Bereich Rathaus > Veröffentlichungen > Öffentliche Bekanntmachungen zu finden. Der direkte Weg lautet https://www.hockenheim.de/startseite/rathaus/oeffentliche+bekanntmachung.
Quelle: Stadtverwaltung Hockenheim