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Leimen – Geheimrat-Schott-Straße offiziell eröffnet – Diese Regeln gelten!

Verkehrsberuhigter Bereich auch zwischen Turmgasse und Rathausstraße ausgewiesen

(2.7.2021 swb) Die Geheimrat-Schott-Straße, die bereits einige Zeit für die Verkehrsteilnehmer freigegeben ist, wurde am 1. Juli 2021 offiziell der Öffentlichkeit übergeben. Zwischen Luisenstraße im Norden und Graben im Süden wurden, einschließlich Graupfädel und Einmündung Hildastraße, die Schrammborde zurückgebaut und die Straße niveaugleich ausgebaut. Dadurch konnte ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden, bei der u. a. alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind. So können Fahrradfahrer die Straße künftig in beide Richtungen befahren. Die Geheimrat-Schott-Straße ist zudem ein Teilstück des „RADNETZ Baden-Württemberg“. Dadurch konnten Landesmittel in Höhe von rund 65.000 € gewonnen und die letzte Lücke für den Radverkehr von Norden nach Süden geschlossen werden.

Im Rahmen der Baumaßnahme wurde auch die Erneuerung des Abwasserkanals, der Wasserversorgung und der Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Bereich bis zu den Grundstücksgrenzen der Anlieger vorgenommen. Die Erneuerung der Beleuchtung, der Gasleitung durch die Stadtwerke Heidelberg sowie vorbereitende Arbeiten für Glasfaserleitungen waren ebenfalls Teil der Maßnahme.

Nötig wurde die Maßnahme, weil in der Geheimrat-Schott-Straße und deren Einmündungen Wasser- und Kanalleitungen sanierungsbedürftig waren. Die gesamte Bauzeit belief sich, einschließlich der angrenzenden Einmündungen Bergstraße/Bärenpfad/Graben/Obere Straße, auf etwa 19 Monate.

Bei dem Vororttermin überzeugte sich Oberbürgermeister Hans D. Reinwald von der gelungenen Neugestaltung. Dankbar ist auch die Umwandlung der Straße „Graben“, führte der Oberbürgermeister aus: „Dies könnte der Verkehrsberuhigung dienen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen. Insbesondere mit Rücksicht auf die Teilnehmer der Gottesdienste und die Kinder des gegenüberliegenden Kindergartens sollte diese Maßnahme im Gemeinderat diskutiert werden.“

In derselben Woche wurde außerdem der verkehrsberuhigte Bereich in der Nußlocher Straße bis zur Ecke Kapellengasse erweitert. Der verkehrsberuhigte Bereich wurde durch das Aufstellen eines „Spielstraßenschildes“ (aus Richtung „Endhaltestelle Friedhof“) deutlich sichtbar gemacht. Der bestehende Gehweg ist zwar baulich weiterhin vorhanden, da in einem verkehrsberuhigten Bereich jedoch alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind und es sich so faktisch um eine einheitliche Verkehrsfläche handelt, können Fußgänger die gesamte Verkehrsfläche nutzen.

Mit dieser Maßnahme können zum einen teilweise gefährliche Situationen entschärft werden, die regelmäßig zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugen stattgefunden haben.

Zum anderen konnte mit der Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereiches zwischen Turmgasse und Rathausstraße eine für alle Verkehrsteilnehmer klarere Regelung gefunden werden, da nun weite Teile des historischen Stadtkerns einheitlich geregelt sind.

Im verkehrsberuhigten Bereichen gelten generell die folgenden Regeln:

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• Das Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

Eine zusätzliche Haltverbotsbeschilderung ist daher nicht nötig und aufgrund des Verbots der Doppelbeschilderung auch rechtlich nicht möglich.

• Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
Es handelt sich rechtlich um eine durchgängige Verkehrsfläche, die von allen Beteiligten gleichermaßen genutzt werden darf.

• Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

• Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Auch Radfahrer und E-Bike-Fahrer zählen zum Fahrzeugverkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung.

• Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

Quelle/Fotos: Stadtverwaltung Leimen

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