„Haben Sie vorgesorgt?: Noch freie Plätze in der Beglaubigungssprechstunde am 22. Oktober 2021
Für die Beglaubigung der Unterschrift bei Vorsorgevollmachten bietet das Generationenbüro der Stadt Schwetzingen in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes für Schwetzinger Bürger/-innen am Freitagvormittag, 22. Oktober, noch freie Plätze in der Beglaubigungssprechstunde an. Bürger aus anderen Gemeinden werden gebeten, sich an die Rathäuser im eigenen Ort zu wenden. Die Vollmacht kann für alle Angelegenheiten oder auch nur für bestimmte Teilbereiche erteilt werden. Üblicherweise beinhalten Vorsorgevollmachten die Vermögenssorge (dazu gehören die Vermögensverwaltung sowie Bankgeschäfte) sowie die Personensorge (umfasst zum Beispiel die medizinische Behandlung oder die Bestimmung des Aufenthaltsortes).
Zu beachten ist, dass die Vollmacht noch nicht unterschrieben sein darf. Die Unterschrift wird erst im Beisein des Beamten geleistet und dadurch amtlich bestätigt. Eine verbindliche Anmeldung im Generationenbüro, Schlossplatz 4, Telefon 06202/87-492/-493 ist erforderlich.
Für die Beglaubigung durch den Beamten des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fällt eine Gebühr in Höhe von 10.- EUR an.Bitte bringen Sie ebenfalls Ihre Ausweisdokumente mit. Vordrucke und Broschüren rund um das Thema Vorsorge und Patientenverfügung sind teilweise kostenlos im Generationenbüro erhältlich. Das Generationenbüro hat wie folgt geöffnet: Montag, Dienstag und Donnerstag 8-12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14-18 Uhr.“
Quelle: Stadtverwaltung Schwetzingen
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