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Sandhausen – Zwei Heranwachsende wegen Verdachts des schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung in Untersuchungshaft

Sandhausen / Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden durch das Amtsgericht Heidelberg gegen zwei 18-jährige Männer Haftbefehle erlassen.

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Die beiden Beschuldigten stehen im dringenden Verdacht, in der Nacht zum Samstag, dem 19.11.2022, gegen 1:20 Uhr am Bahnhof Sandhausen/Sankt Ilgen auf dem Bahnsteig von einem dort wartenden Reisenden Geld gefordert zu haben. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, soll einer der beiden Tatverdächtigen dem Opfer mit einem Schlagring auf den Kopf geschlagen haben. Der andere soll das Opfer umklammert, ihm den Geldbeutel mit Bargeld in Höhe von mehreren hundert Euro aus der Hosentasche gezogen und das Geld an sich genommen haben.

Anschließend sollen die beiden Heranwachsenden den Geschädigten zu Boden gestoßen und auf ihn eingetreten haben. Dabei verletzte sich das Opfer erheblich am Kopf und am gesamten Körper. Eine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus war nicht erforderlich.

Die beiden Tatverdächtigen flüchteten zunächst zu Fuß. Ein Zeuge verfolgte einen der Beiden. Schließlich konnte er ihn festhalten und seine Personalien anhand seines Ausweises aufnehmen. Danach ließ ihn der Zeuge gehen.

Der zweite Täter konnte von verständigten Polizeibeamten kurze Zeit später noch in Tatortnähe festgenommen werden. Dabei wurde bei ihm ein Schlagring sichergestellt.

Aufgrund der Hinweise des Zeugen konnte die Wohnanschrift des zweiten Tatverdächtigen ermittelt und dieser in den Morgenstunden gegen 4:30 Uhr dort festgenommen werden.

Noch am selben Tag wurden die beiden Tatverdächtigen dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Da Fluchtgefahr vorlag, wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen die beiden Täter Haftbefehle wegen des dringenden Verdachts des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen. Nach Eröffnung und Invollzugsetzung der Haftbefehle wurden die Beschuldigten in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Quelle: Presseportal.de

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