Prof. Dr. Sucharit Bhakdi (76) vor dem Amtsgericht Plön, Schleswig-Holstein. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein wirft dem anerkannten Wissenschaftler Volksverhetzung in zwei Fällen vor. Bhakdi weist die Vorwürfe entschieden zurück. Das Amtsgericht urteilt: Freispruch für Bhakdi!
Vor dem Amtsgericht Plön stand heute einer der bekanntesten Kritiker der Corona-Maßnahmen vor Gericht. Der Mediziner, Mikrobiologe und Autor Sucharit Bhakdi musste sich wegen Volksverhetzung verantworten. Wie der NDR berichtet, betonte ein Gerichtssprecher, dass Bhakdi nicht wegen seiner Kritik an Corona-Impfungen angeklagt ist. Bhakdi wurde beschuldigt, den Holocaust verharmlost zu haben.
Sucharit Bhakdi wurde u.a. vom Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Schwab vertreten. Dieser erklärt im Gerichtssaal gegenüber Medienvertretern, dass der Termin zur Hauptverhandlung eigentlich für den 24.03.2023 anberaumt gewesen sei – „Es hieß, dass die mobile Einsatzgruppe (der Polizei) für den 24.03. bereits verplant sei, daher der Termin heute“ so Schwab vor laufender Kamera. Bhakdi selbst hat sich vor Gericht zur Sache nicht geäußert, für ihn sprachen ausschließlich seine Rechtsvertreter.
Vor dem Gericht fanden sich bereits am frühen Morgen eine Vielzahl von Menschen zusammen, die Sucharit Bhakdi durch ihre Anwesenheit unterstützen wollten. Etwa 300 Personen laut Schätzungen, die friedlich an den Wegen zum Amtsgericht standen und Bhakdi sowie seine Anwälte mit Applaus begrüßten. Daneben die o.g. Einheiten der Bereitschaftspolizei, im Gegensatz zur Corona-Zeit ohne aufgesetzte Einsatzhelme. Für die Einhaltung von Regeln wie dem Abstandsgebot oder der sog. Maskenpflicht waren diese Bürger in Uniform diesmal nicht eingeteilt worden. Als Schutzpolizisten blieben sie stille Beobachter des Gesehenes. Von Zwischenfällen seitens „Demonstranten oder Gegendemonstranten“, im oder außerhalb des Gerichtsaales ist bisher nichts bekannt. Am Eingang des Amtsgerichtes standen etwa 50 Menschen.
Das Medieninteresse war groß und dementsprechend viele Medienvertreter vor Ort. In dem kleinen Gerichtssaal drängten sich die Pressevertreter dicht aneinander – „Es gibt nicht ausreichend Platz“ so der Pressesprecher des Amtsgerichtes zu den Anwesenden im Saal, nach dem er allen erklärte, dass Foto- und Filmausnahmen während der Verhandlung verboten sind.
Die Verhandlung:
Der Termin zur Hauptverhandlung wurde für den 23.05.2023, 9.00 Uhr anberaumt.
Die Verteidiger Bhakdis haben zu Beginn der Verhandlung Antrag auf Unzulässigkeit der Vorlesung der Anklage eingereicht. Dies begründeten sie damit, dass die Anklage eingereicht wurde, obwohl Oberstaatsanwältin Füssinger und Richter Grundmann die Beweismittel nicht eingeholt und nicht gesichtet haben. Somit hätten sie nicht zu Ende ermittelt und voreilig Klage eingereicht. So sei nach Auffassung der Rechtsanwälte der Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger möglicherweise gegeben. Das Gericht hatte sich daraufhin zur Beratung für 45 Minuten zurückgezogen und die Verhandlung wurde unterbrochen. Gegen 11:30 Uhr wurde diese wieder aufgenommen und Richter Grundmann teilte mit, dass der Antrag zurückgewiesen wird. Die Anklage wurde durch die Oberstaatsanwältin verlesen.
Das Gericht betrachtete während der Verhandlung das Video, das die umstrittenen Aussagen von Sucharit Bhakdi enthält. Das Video wurde vollständig angesehen. Die Beweisaufnahme im Prozess gegen Sucharit Bhakdi wurde damit abgeschlossen.
Der Richter Grundmann kommt zum derzeitigen Stand des Verfahrens zu dem Schluss, dass es in Bezug auf beide Anklagepunkte keine Strafbarkeit gibt.
Nachdem der Richter die Auffassung vertritt, dass Bhakdis Aussagen nicht strafbar sind, verließen die meisten Vertreter der bisherigen Mainstream-Medien leise den Saal.
„Starker Andrang in Plön vor dem Amtsgericht, wo heute gegen Sucharit Bhakdi wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verhandelt wird. Die Unterstützung für den Mann, der in unmissverständlichen Worten auf die wissenschaftlichen Fakten im Zusammenhang mit »Corona« hingewiesen hat, ist riesengroß.“ so Dr. Alexander Christ, Rechtsanwalt für Grundrechte & Demokratie.
Dieser teilt weiter seinen Eindruck mit: „Der Richter hat vermutlich angesichts der Videos erkannt, dass die Aussagen Sucharit Bhakdis nicht strafbar sind. Die Verteidigung rügt zu Recht, dass die Staatsanwaltschaft nichts ermittelt hat, was entlastend wirkt. Staatsanwaltschaften machen hier immer wieder den gleichen Fehler. Sie verstehen sich fälschlicherweise als bloßes Anklageorgan, das den Beklagten belasten will. Falsch! Im Rechtsstaat muss die Staatsanwaltschaft eben gerade auch die entlastenden Elemente ermitteln!“
Das Verteidigerteam, bestehend aus Martin Schwab, Sven Lausen und Tobias Weißenborn, kritisiert die unzureichende Qualität der Anklageschrift und argumentiert, dass dies ein Verbot der Verhandlung für das Amtsgericht zur Folge haben sollte. Die Begründung dafür lautet, dass die Anklage unter anderem von der Generalstaatsanwaltschaft erstellt wurde, ohne dass sie vollständige Kenntnis über das Video hatte, das einem der beiden Tatvorwürfe zugrunde liegt.
Um 17:45 Uhr wurde das Urteil verkündet. Sofern die Oberstaatsanwaltschat das Urteil akzeptiert, gilt: Freispruch für den Angeklagten.
Kurz vor 18 Uhr teilt Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ online mit: „Der Richter weißt in seiner Begründung, Prozeßbeobachtern zufolge, auf den Kontext bei mehrdeutigen Aussagen hin. Der Angeklagte vermag zu differenzieren zwischen Politik und Volk, Israel und den Juden allgemein. Der Kontext des Interviews sei politisch. Den Berichten zufolge habe der Richter im Zusammenhang mit der Kieler Rede auf Sucharit Bhakdi’s Idee der demokratischen Willensbildung hingewiesen, im politischen Wahlkampf seien drastische Bilder üblich. Zwar sei der Vergleich mit dem Holocaust seiner Auffassung nach nicht akzeptabel, aber eben nicht strafbar.“
Es bleibt bei haltlosen Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft.
Zur Person Sucharit Bhakdi
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi wurde am 1. November 1946 in Washington, D.C., USA, geboren. Er ist ein thailändisch-deutscher Mediziner, Mikrobiologe und Immunologe. Bhakdi studierte Medizin an der Universität Bonn und promovierte im Jahr 1970 an der Universität Mainz.
Nach seiner Promotion arbeitete Bhakdi als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Immunbiologie in Freiburg. Später war er als Postdoktorand an der University of California in Berkeley tätig. Im Jahr 1977 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde Assistenzprofessor für Medizinische Mikrobiologie an der Universität Gießen.
1990 wurde Bhakdi zum Professor für Medizinische Mikrobiologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz berufen. Dort leitete er das Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene bis zu seiner Pensionierung.
Im Laufe seiner Karriere hat Bhakdi umfangreiche Forschung auf dem Gebiet der Immunologie und Infektionskrankheiten betrieben. Er hat zahlreiche wissenschaftliche Artikel veröffentlicht und ist international als Experte anerkannt. Bhakdi hat sich insbesondere mit der Rolle von Infektionen bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der Rolle des Immunsystems bei Entzündungsreaktionen beschäftigt.
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi hat im Laufe seiner Karriere zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen verfasst. Es galt immer als anerkannter Wissenschaftler und Mediziner.
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi geriet ab 2020 verstärkt in den Fokus der Medien aufgrund seiner kritischen Positionen und Äußerungen zur ausgerufenen COVID-19-Pandemie. Es ist wichtig, bei der Beschreibung dieser Ereignisse journalistische und juristische Grundsätze wie „audiatur et altera pars“ (Höre auch die andere Seite) und „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) zu berücksichtigen, um eine neutrale Darstellung zu gewährleisten.
Bhakdi äußerte Bedenken und Kritik zu verschiedenen Aspekten der Pandemie, darunter die Wirksamkeit von Lockdown-Maßnahmen, die Gefährlichkeit des Virus sowie die Entwicklung und Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen. Er betonte speziell die Notwendigkeit, verschiedene wissenschaftliche Standpunkte und Informationen zu berücksichtigen und eine offene Diskussion zu ermöglichen.
Seine Kritiker werfen ihm vor, dass einige seiner Aussagen und Positionen wissenschaftlich nicht ausreichend belegt seien oder dass er selektiv Daten interpretiere. Es ist wichtig anzumerken, dass Kritik an wissenschaftlichen Standpunkten und Argumenten ein wesentlicher Bestandteil des wissenschaftlichen Diskurses ist und unterschiedliche Perspektiven zu einer Debatte beitragen können.
Es ist auch wichtig zu betonen, dass es in der Wissenschaft und in der Pharmaindustrie verschiedene Meinungen, Ansätze und Interessen gibt. Eine kritische Prüfung von Aussagen und Studien ist eine Grundlage für wissenschaftliches Arbeiten und Entscheidungsfindung. Journalisten haben die Verantwortung, verschiedene Quellen zu konsultieren und unvoreingenommene Informationen bereitzustellen.
In Übereinstimmung mit den genannten Grundsätzen strebe ich eine neutrale Beschreibung der Situation an und betone die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung der verschiedenen Standpunkte und Argumente. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, Informationen kritisch zu hinterfragen und auf vertrauenswürdige Quellen zurückzugreifen.
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi wird von den Leitmedien gerne als kontroverser Wissenschaftler beschrieben, der während der COVID-19-Pandemie in den öffentlichen Fokus geraten ist. Er hat verschiedene kritische Standpunkte zur Pandemie, den Maßnahmen zur Eindämmung und den COVID-19-Impfstoffen geäußert. Er verfasste u.a. einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel.
Bhakdi wird von seinen Unterstützern als mutiger und unabhängiger Denker angesehen, der alternative Perspektiven und wissenschaftliche Ansätze in die Diskussion einbringt. Sie schätzen seine kritische Haltung gegenüber etablierten Meinungen und seine Betonung der individuellen Freiheit und Bürgerrechte.
Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Kritiker, die seine Positionen als irreführend oder unbegründet betrachten. Sie werfen ihm vor, wissenschaftliche Erkenntnisse selektiv zu interpretieren oder falsch darzustellen. Einige sog. Experten und sog. Wissenschaftler haben seine Aussagen als unzureichend oder als nicht im Einklang mit dem Konsens der wissenschaftlichen Gemeinschaft bezeichnet.
Es ist wichtig anzumerken, dass die Meinungen über Prof. Dr. Sucharit Bhakdi stark polarisiert sind. Die Wahrnehmung seiner Person kann stark von den eigenen Standpunkten und Überzeugungen abhängen. Es wird empfohlen, bei der Bewertung seiner Aussagen und Positionen auf verlässliche und fundierte Quellen zurückzugreifen und verschiedene Perspektiven zu berücksichtigen.
Wie bei jeder öffentlichen Figur gibt es Anhänger und Kritiker, die unterschiedliche Meinungen über seine Persönlichkeit haben können. Es ist wichtig, bei der Beurteilung eines Menschen sowohl positive als auch negative Aspekte zu berücksichtigen und seine Aussagen und Handlungen kritisch zu hinterfragen.
Die Mentalität der Thailänder kann nicht in einer einheitlichen und umfassenden Beschreibung erfasst werden, da es in jedem Land eine Vielzahl von individuellen Unterschieden gibt. Dennoch gibt es bestimmte kulturelle Merkmale und Werte, die in der thailändischen Gesellschaft häufig zu finden sind.
Thailänder sind oft für ihre Gastfreundschaft, Höflichkeit und Respekt gegenüber anderen bekannt. Der Umgang miteinander ist geprägt von einer starken Betonung des sozialen Miteinanders und des harmonischen Zusammenlebens. Das Wahren des Gesichts (Thai: „Mai Pen Rai“) ist ebenfalls wichtig, was bedeutet, dass Konflikte vermieden und Harmonie angestrebt wird.
Der Buddhismus hat einen großen Einfluss auf die thailändische Gesellschaft und prägt die Mentalität vieler Thailänder. Elemente wie Mitgefühl, Achtsamkeit und das Streben nach innerem Frieden werden oft betont.
Familie hat eine hohe Bedeutung in der thailändischen Kultur. Die enge Verbundenheit mit der Familie und die Unterstützung der Eltern im Alter werden als wichtige Werte angesehen. Respekt gegenüber Älteren und Autoritätspersonen ist ebenfalls von großer Bedeutung.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beschreibung allgemeiner Natur ist und dass es individuelle Unterschiede und Variationen innerhalb der thailändischen Gesellschaft gibt. Die Mentalität von Menschen kann auch durch persönliche Erfahrungen, Bildungsniveau, sozioökonomischen Hintergrund und andere Faktoren beeinflusst werden.
Letztendlich ist eine umfassende Einschätzung der menschlichen Seite von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi jedoch eine subjektive Angelegenheit, die von individuellen Erfahrungen und Perspektiven abhängt.
Die Pressekollegen schreiben über ihn u.a. „Querdenker“-Ikone oder nennen ihn „Corona-Kritiker“. Sendezeit geben sie ihm jedoch keine. Stattdessen versucht man eher seine Reputation infrage zu stellen und dieser zu Schaden. Sucharit Bhakdi und Wolfgang Wodag zu Gast bei Maischberger oder bei Lanz. Gemeinsam mit Lauterbach und Spahn – wünschen sich einige zur Aufarbeitung.
Heute ist der Tag des Grundgesetzes. Am 23. Mai 1949 haben die Mütter und Väter dieses Grundgesetzes einen Satz dem aus den Kriegstrümmern aufstehenden Deutschland vorangestellt:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
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