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Sonntag, Mai 5, 2024
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Wiesloch – Kitas und Schulen bis 17.1. geschlossen – Notbetreuung

Um der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus entgegen zu wirken, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, die Schulen und Kindertageseinrichtungen bis zum 30.01. grundsätzlich geschlossen zu halten.

In Baden –Württemberg gilt dies zunächst bis 17.01. Informationen, welche Regelungen danach gelten werden, erwarten die Kommunen im Laufe der kommenden Woche von der Landesregierung.

Eine Notbetreuung wird für Kinder in Kindertagesstätten und Schüler/innen der Klassen 1-7 eingerichtet, verbunden mit dem Appell, die Notbetreuung ausschließlich dann in Anspruch zu nehmen, wenn diese zwingend erforderlich ist und eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Denn die Maßnahme hat das Ziel Kontakte zu reduzieren.

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Schulen:

Eltern melden ihr Kind bei der Schule direkt an. Dies gilt auch für die Kernzeitbetreuungen. Hier haben nur diejenigen Kinder einen Notbetreuungsanspruch, die bisher auch bei den Kernzeiten gebucht waren.

Kindertagesstätten:

Die Notbetreuung wird in den Kindertagestätten an deren regulären Öffnungstagen und im regulären Betreuungszeitraum angeboten.

Eine Anmeldung muss zeitig, mindestens am Werktag vor Aufnahme erfolgen.

Quelle: Stadtverwaltung Wiesloch

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