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Freitag, April 26, 2024
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Ministerpräsident Kretschmann besuchte Wiesloch zum Bürgerdialog (Update)

Eintrag in das goldene Buch der Stadt Wiesloch – „Neue Impulse und Erkenntnisse“ – „Wir können zuversichtlich trotz der großen Herausforderungen in die Zukunft gehen“ – „Klimakrise sehr viel schwerwiegendere Herausforderung als die Coronakrise“ so Winfried Kretschmann.

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+++ Update siehe Beitragsende! +++

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(rp) Wiesloch, 26.09.2020 – Oberbürgermeister Dirk Elkemann richtete sein Grußwort an den Ministerpräsidenten und begrüßte ebenso die Gäste. Dazu zählen Bürger sowie Politiker wie beispielsweise der Landtagsabgeordnete Karl Klein. Gastgeber war Landrat Stefan Dallinger, der ebenfalls eine Begrüßungsrede hielt.

Der grünen Politiker Kretschmann hielt eine Lobrede auf sein Bundesland, „der Rhein-Neckar-Kreis gehört zu den schönsten und erfolgreichsten Regionen Baden-Württemberg“.

„Wir haben keine überschuldeten Gemeinden, des gibts bei uns einfach nicht“, sagte Kretschmann.

Die haushaltsmäßige Verschuldung des Landes Baden-Württemberg betrug zum 31. Dezember 2019 rund 45 Milliarden Euro. Was jedoch keine Erwähnung fand. Auch die Pro-Kopf-Verschuldung bei der Wiesloch gegenüber anderen Kommunen zwangsläufig nicht gut da steht, mit keinem Wort erwähnt. „Mit knapp 2400 Euro Schulden pro Einwohner zum Ende des Jahres 2014 lag Wiesloch auf einem „traurigen dritten Rang“ im Rhein-Neckar-Kreis und auf Rang 40 unter allen 1101 baden-württembergischen Kommunen“ wie die RNZ berichtete.

Wiesloch ist verschuldet. Das lässt sich nicht schönreden und auch nicht grün färben, lt. Internetseite der Stadt Wiesloch: zum Jahresende voraussichtlich 52.142.221 € Schulden. Fragen welche viele Wieslocher brennend gerne vom Ministerpräsidenten beantworten bekommen hätten wie beispielsweise das Wieslocher Langzeitthema Umgehungsstraße Altwiesloch oder die maroden Straßen, wurden durch Bürgerfragen nicht thematisiert. OB Elkemann sprach es an und informierte den Ministerpräsidenten auch nochmal im Palatin. Die Verkehrsbelastung ist so hoch das man sich gemeinsam mit der Mehrheit des Gemeinderates entschlossen hat, erneut einen Antrag auf Aufnahme in den Generalverkehrsplan zu stellen, informierte Elkemann.

Fragen wie Schnellradwege, der öffentliche Personennahverkehr – Dekarbonisierung oder das Krankenhauswesen seien bei diesem Kreistreffen erörtert worden sein. „Es war ein sehr informativer Tag für mich“ so der 72-Jährige Ministerpräsident. Zuvor verbrachte er den Tag in Schwetzingen, wo er mit Kommunalpolitikern und Bürgermeistern des Rhein-Neckar-Kreises zusammentraf.

Wahlkampftour oder erst gemeinter Dialog mit dem Bürger? Bilden Sie sich selbst eine Meinung und Betrachten Sie den Videomitschnitt:

Während des Besuches von Kretschmann fanden sich auf der Rückseite des Palatin Kongresszentrum etwa 60 Demonstranten zu einer angemeldeten Demonstration zusammen. Außerhalb der Sicht- oder Hörweite der Veranstaltungsbesucher im Inneren. Aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln durften nur 50 Bewohner des Rhein-Neckar-Kreises am Bürgerdialog mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Palatin Kongresszentrum teilnehmen.

„Planen Sie eine Maskenpflicht in der Schule?“, wollte eine Rauenbergerin vom Ministerpräsidenten wissen, ihre Frage hatte sie per E-Mail eingereicht. „Global planen wir das nicht, nur wenn es lokal nötig wäre“, so Kretschmanns Antwort. Global?

Die Sprecherin einer Bürgerinitiative aus Sandhausen, welche sich für ein Waldschutzgebiet einsetzt um die Rodung von ca. 27.000 qm Wald zu verhindern, wandte sich auch an den Ministerpräsidenten. Das Anliegen könne er so freihändig nicht bewerten, bot allerdings an, man solle sich an eine gewisse Stabsstelle wenden, die er selbst einrichten ließ. Er verwies auf die ehrenamtliche Ministerin Gisela Erler. Diese ist Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung im Staatsministerium Baden-Württemberg. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Bürgerbeteiligung im Land auszubauen und die Zivilgesellschaft zu stärken.

Kretschmann nahm sich für den Bürgerdialog etwa 30 Minuten Zeit. Ein halbes dutzend Fragen, die bereits im Vorfeld der Veranstaltung eingereicht werden mussten. Doch wie bei Politikern üblich, statt kurzer präzise formulierten Antworten, lange Monologe. Zwischedurch äh Späßle des für Lacher sorgt. Doch lieber Leser, bewerten Sie selbst, hier der Videomitschnitt des Bürgerdialog:

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Einige Impressionen Bürgerdialog mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann:

Der Kommentar:

Geht man heutzutage beispielsweise in eine Tankstelle rein oder in einen Supermarkt, eine Arztpraxis oder andere unzählige öffentliche Räume – und hat keine Maske auf, so droht im Zweifeldfall ein Donnerwetter von einem „besorgten“ Mitmenschen. Oder eine übereifrige stellvertretende Filialleiterin ruft quer durch den Wieslocher Supermarkt: „Wo ist Ihre Maskeeeee???“ so das sich alle Leute umdrehen und alle Blicke sind auf dem „bösen Maskenverweigerer“. Sie droht mit der Polizei, doch diese mag scheinbar nicht kommen?! Hätte die Polizei doch gegebenenfalls zur Klärung der Rechtslage beitragen können. Laut der Rechtsverordnung in §1 Absatz (2) heisst es „Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung Ge- und Verbote aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen einschränken. Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt einerseits in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und andererseits durch hoheitliches Handeln der zuständigen Behörden.“ Zitatende. Das bedeutet wohl, es ist Aufgabe der Behörden also des Ordnungsamt und der Polizei die Regeln zu überwachen.

Geht man auf eine Veranstaltung wie dem Bürgerdialog mit dem Ministerpräsidenten im Palatin, hat die Regeln ausgiebig studiert und auch die Hinweise auf die Regeln der Veranstaltung gelesen und verstanden, läuft alles Wunderbar. Im Zweifelsfall hätte man zur Klärung der Rechtslage den Ministerpräsidenten selbst konsultieren können! (-;

Zu Teilnahme galt:

„Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für folgende Personen untersagt: Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.“

Des Weiteren; „Allgemeine Abstands- / Hygieneregeln: • Halten Sie einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern ein
• Beachten Sie die allgemeinen derzeitigen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, Husten- und Niesetikette einhalten, ggf. Händedesinfektion zwischendurch) • Bringen Sie Ihre eigene Mund-Nase-Bedeckung mit, und tragen Sie diese in Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.“

Auf die Frage nach „der Maske“ am Eingang, erwidert man: „Ja, ich habe eine dabei, so wie es ja hier geschrieben steht. Zitat: „Bringen Sie Ihre eigene Mund-Nase-Bedeckung mit, und tragen Sie diese in Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann“. Ergänzend dazu die Information: „Ich erfülle den Ausnahmetatbestand nach §3 Absatz 2 der Rechtsverordnung und bin daher nicht verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nach der aktuell noch gültigen Fassung bin ich nicht verpflichtet Ihnen ein ärztliches Attest vorzulegen. „

Zum Mindestabstand sollte man jedoch auch wissen,

Zitat:

§ 2 Allgemeine Abstandsregel

(1) Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutzvorrichtungen vorhanden sind, wird die Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Personen von 1,5 Metern empfohlen.

(2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern nicht die Einhaltung des Mindestabstands im Einzelfall unzumutbar, dessen Unterschreitung aus besonderen Gründen erforderlich oder durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet ist. Ebenfalls ausgenommen sind Ansammlungen, die nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig sind.

Zitatende.

Wenn man dies nun weiß, weiß man auch, das es schon ok ist wenn die Abstände unter 1,5 Meter liegen.

Der Desinfektionsspender, der beim Betreten des Palatin anzuwenden war, gab übrigens seinen Geist auf, Mittel leer oder Batterie leer?

Das Vertrauen der Zivilgesellschaft in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sowie in die Medien und Presse hat in den letzten Monaten stark gelitten und wurde nachhaltig beschädigt. Heute sind wieder Werte angesagt. Der ehrbare Kaufmann, der ehrbare Handwerker und der ehrbare Bürger, ja auch der ehrbare Politiker – statt Homooeconomicus a la Machiavelli.

Authentizität, Glaubwürdigkeit und Loyalität sind der winzigste Weg für Reputation und Markenaufbau – denn Lippenbekenntnisse haben keine Zukunft. Die oberste Devise lautet, Vertrauen schaffen durch Glaubwürdigkeit, um Anerkennung zu erhalten. Politik, Unternehmensführung und Kommunikationsbranche müssen der Versuchung widerstehen, eine schöne und heile Welt mittels kosmetischer PR- oder Werberetusche vorzugaukeln.

Glaubwürdigkeit beinhaltet zuzuhören, sich innerhalb der Gesellschaft glaubwürdig darzustellen, ehrlich und loyal zu verhalten, denn dies wird sich positiv auf den Markenaufbau und das Ansehen eines Menschen, einer Partei oder eines Unternehmens auswirken. Wer die Zeichen der Zeit erkennt, der macht Kunden zu Fans, der macht Mitarbeiter zu Fans, der macht Wähler zu Fans.

Kommentar Ende.

Rückblick – Was war geschehen? Warum kam die sog. Maskenpflicht?

Am 25.3.2020 wurde durch den deutschen Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Dem folgte damit einer der größten gesellschaftlichen Einschnitte und Eingriffe des Staates in Grund- und Freiheitsrechte seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Nun, ein halbes Jahr später besteht diese Notlage immer noch.

„Dass die Menschen, also solch eine Mund-Nasen-Bedeckung haben sollen, und sei es nur wer sich das nicht selber schnell beschaffen kann, ein Schal oder ein Tuch, das hat ja wohl jeder Mensch.“ so der Ministerpräsident Baden-Württembergs im April des Jahres. „Schal oder Tuch zum Schutz vor Viren???“, eine Frage die sich nicht nur denjenigen aufdrängt die in den 90er Jahren den Hollywoodfilm „Outbreak“ gesehen haben.

Erst eine Empfehlung jetzt die Pflicht – Wobei keine Regel ohne Ausnahme

„Also wir haben auch jetzt festgestellt, dass sich an diese dringenden Empfehlungen zu wenige Leute halten, also deswegen jetzt die Pflicht wie gesagt beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr, also damit ist, nochmals, kein medizinischer Mundschutz gemeint, den sollten wir erst einmal noch vorbehalten für die professionellen Bereiche wie z.B. Krankenhäuser, Altenheime usw., sondern hier geht es erst einmal nur um einfache Mund-Nasen-Bedeckungen, kann man sich also selber machen oder besorgen und notfalls tut es auch ein Tuch oder ein Schal, ich will nochmal sagen, wir haben eigentlich nur eine dringende Empfehlung gehabt auf der Innenministerkonferenz, aber jetzt sind eben mehr und mehr Länder auf eine Maskenpflicht gegangen, so der Nachbar Bayern, auch der Nachbar Hessen und wir sind dem deswegen auch heute gefolgt“ so Kretschmann am 21. April 2020. Also, „weil es die anderen auch gemacht haben“ und nicht weil konkrete Entscheidungsgründe basierend auf faktischen Erkenntnissen vorlagen?

„Verstoß gegen Corona-Schutzmaßnahmen? Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann ohne Mundschutz am Flughafen“

…titelte der SWR. Und schrieb des weiteren: „Winfried Kretschmann (Grüne), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, ist ohne Mundschutz im Terminal des Berliner Flughafens Tegel beobachtet worden. Auch im Flugzeug soll er laut Aussage einer Zeugin keinen Schutz getragen haben.“ so der SWR. Das ganze untermauert von einem Videobeweis.

„Immer wieder appelliert Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie an die Eigenverantwortung der Bürger. Er erinnert an die Maskenpflicht, scheint sie selbst am Flughafen Berlin Tegel jedoch vergessen zu haben.“ heißt es weiter.

Auch in den großen Medienhäusern scheint man zu vergessen: „Die Rechtsverordnung kennt Ausnahmetatbestände!“. So mag Kretschmann ggf. gesundheitliche oder sonstige Gründe haben.

Zitat:

„Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist“ – §3 Mund-Nasen-Bedeckung Abs.2 Corona-Verordnung in der vom 6. August 2020 bis 29. September 2020 gültigen Fassung.

Corona-Verordnung des Landes in der ab 30. September gültigen Fassung besagt:

§ 3 Mund-Nasen-Bedeckung

(2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht

  1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  2. für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat,

Zitatende.

+++Update:+++

Videobeitrag Demo während des Bürgerdialog

https://youtu.be/-qe4IS7d3t8

Fragenkatalog der „Grundgesetz Guerilla“ an Ministerpräsident Kretschmann

  1. Sehen Sie, als Lehrer, sich als kompetente Besetzung, um dieses Land durch eine derart komplexe politisch/medizinische Krise zu führen? Und wenn ja, worauf gründen Sie diese Annahme?
  2. Kennen Sie den Unterschied zwischen „positiv Getesteten“ und „Infizierten“? Und wenn ja, warum verwechseln Sie diese permanent?
  3. Warum setzen Sie die Zahl der „positiv Getesteten“ nie mit der Anzahl der Testungen in Relation?
  4. Wieso sehen Sie eine „dramatische Lage“, obwohl die Positivrate im Bereich der Fehlertoleranz liegt?
  5. Wieso reden Sie von einer 2. Welle, während der repräsentative Sentinel des RKI seit April keinen positiven Befund mehr hatte?
  6. Ist Ihnen bekannt, dass es in Deutschland lediglich 246 Intensivfälle gibt? Und wenn ja, wie kann das einen Ausnahmezustand auslösen bzw. aufrechterhalten?
  7. Warum verbreiten sich Rhinoviren momentan trotz Maskenpflicht überdurchschnittlich. Denn, Rhinoviren sind wie Coronaviren ebenfalls RNA-Vieren.
  8. Wie können Sie die Grundrechtseinschnitte rechtfertigen, während Prof. Drosten sagt, das fast keiner mehr an Covid-19 verstirbt? Wo sehen Sie hier Verhältnismäßigkeit?
  9. Wieso drängt sich Ihnen, mit der Fülle der vorliegenden Zahlen nicht der Eindruck auf, dass die kollateralen Opfer die Zahl der potenziellen Corona-Opfer bei Weitem übersteigt?
  10. Dramatisieren Sie die Zahlen absichtlich, um eine „gewünschte Schockwirkung“ zu erzielen?
  11. Warum müssen Kinder auf dem Schulhof eine Maske tragen, während es die Wissenschaft als Unsinn ansieht?
  12. Sind Sie sich darüber bewusst, dass es die Aussetzungen des Grundgesetzes sind, die begründungspflichtig sind und nicht die Einsetzungen? Und wenn ja, was führen Sie als Beweise an?
  13. Sind Sie sich über die strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns im Klaren und wie schätzen Sie diese im Falle eines für Sie negativen Urteils des Verfassungsgerichtes ein?

Quelle: Youtube Kanal Grundgesetz Guerilla

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