Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union hat Auswirkungen auch auf die aktuell 93 in Heilbronn gemeldeten britischen Staatsangehörigen. Alle in Heilbronn lebenden Briten erhalten derzeit Post von der Ausländerbehörde und werden über die Auswirkungen des Brexits sowie die Vorgehensweise informiert. Das Formular zur Aufenthaltsanzeige findet sich zusammen mit weiteren Informationen auf der städtischen Homepage www.heilbronn.de (Stichwort Brexit) und soll per Mail an brexit@heilbronn.de versendet werden. Fragen, die den Brexit und die konkreten Folgen betreffen, können ebenfalls an diese E-Mail-Adresse gesendet werden. Das Schreiben vom Bundesinnenministerium, das sich an die Arbeitgeber richtet, ist ebenfalls auf der städtischen Homepage hinterlegt.
Britische Staatsangehörige, müssen bis zum 30. Juni 2021 ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde für einen Aufenthaltstitel anzeigen. In der Zeit davor wird kein Aufenthaltstitel benötigt, um einer Beschäftigung nachzugehen.
Bei einem Aufenthaltstitel handelt es sich um ein Dokument, welches den rechtmäßigen Aufenthalt eines Ausländers nachweist. Neben einem Foto, Namen und Geburtsdatum enthält das Dokument den Aufenthaltszweck und den Umfang der Arbeit, dem nachgegangen werden darf.
Quelle: Stadtverwaltung Heilbronn