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Donnerstag, April 25, 2024
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Schwetzingen – „Vorsorgevollmacht: Nächster Beglaubigungstermin am 26. Februar 2021 im Generationenbüro

Termin findet vorbehaltlich der Situation durch das Corona-Virus statt

Für die Beglaubigung der Unterschrift bei Vorsorgevollmachten bietet das Generationenbüro der Stadt Schwetzingen in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes eine erneute Beglaubigungssprechstunde an. Eine Vorsorgevollmacht  ist besonders wichtig, denn oft  geraten Menschen durch Unfall oder Krankheit plötzlich in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen zu können. Andere müssen dann diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu jedoch gesetzlich nicht befugt.  Deshalb kann auch schon ab dem 18. Lebensjahr eine Vorsorgevollmacht ratsam sein.  Die nächste Gelegenheit für Schwetzinger Einwohner ihre Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen, ist am 26. Februar 2021.  Zu beachten ist, dass die Vollmacht hierfür nicht unterschrieben sein darf. Die Unterschrift wird erst im Beisein des Beamten geleistet und dadurch amtlich bestätigt. Bürger aus anderen Gemeinden werden gebeten, sich an die Rathäuser im eigenen Ort zu wenden. Alternativ gibt es zwei weitere Termine im Jahr 2021: den 25.06. und 22.10.

Bitte beachten: Eine verbindliche Anmeldung im Generationenbüro, Schlossplatz 4,  Telefon 06202/87-492/-493 ist erforderlich

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Für die Beglaubigung durch den Beamten des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fällt eine Gebühr in Höhe von 10.- EUR an.Vordrucke und Broschüren rund um das Thema Vorsorge und Patientenverfügung sind kostenlos im Generationenbüro erhältlich. Um die Kontaktbeschränkungen aufrechtzuerhalten, werden die Formulare an Schwetzinger Bürger auch zugeschickt. Der Eingang zur Beglaubigungssprechstunde ist der barrierefreie Eingang (Eingang durch die braune Holztür, dann links). Um pünktliches Kommen wird gebeten, es besteht keine Sitzmöglichkeit zum Warten.“

Quelle: Stadtverwaltung Schwetzingen

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