Sachkundige Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, sind nach dem Pflanzenschutzgesetz verpflichtet, im Dreijahreszeitraum anerkannte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Innerhalb von drei Jahren muss der Schulungsumfang vier Stunden umfassen. Der aktuelle Zeitraum für Altsachkunde ist 2019 bis 2021.
Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz rät allen Sachkundigen im Pflanzenschutz, die noch eine Fortbildung im oben genannten Zeitraum benötigen, zu einer Teilnahme der Fortbildung, welche im Rahmen des 68. Baden-Württembergischen Pflanzenschutztages stattfindet. Aufgrund infektionsschützender Maßnahmen wird die Fortbildung am 24. Februar online von 10 bis 16 Uhr stattfinden. Eine schriftliche Bestätigung erhalten die Teilnehmenden im Anschluss.
Informationen zum Programm und der Link zur Anmeldung sind unter https://rhein-neckar-kreis.landwirtschaft-bw.de abrufbar.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis