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Donnerstag, März 28, 2024
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Hockenheim – Hinterlassenschaften beseitigen

Der Gartenschaupark ist immer einen Ausflug wert. Die Parkanlage wird mit viel Mühe und Sorgfalt gestaltet und dient vielen Menschen zur Erholung. Der Aufenthalt im Park wird jedoch nur zur Erholung, wenn die Besucher Rücksicht aufeinander und auf die Anlage nehmen und sich stets so verhalten, dass kein anderer gefährdet oder belästigt wird. „Wir weisen insbesondere darauf hin, dass Tiere nicht in den Gartenschaupark mitgebracht werden dürfen“, macht Matthias Degen von der Geschäftsführung der Parkanlagen GmbH auf eine Problem aufmerksam, dass vor allem in jüngster Vergangenheit häufig auftrat.

Die nicht erlaubten Hunde verrichten im Gartenschaupark auch ihr Geschäft, was wiederum zu erheblicher Verunreinigung des Gartenschauparks führt. Dazu gehört auch, Hinterlassenschaften der Vierbeiner in den öffentlichen Bereichen, Grün- und Parkanlagen zu beseitigen. Insbesondere im Bereich auf der Wiese hinter dem Kulturhaus Pumpwerk sowie im Bereich der Gustav-Hertz-Straße- und Ecke Otto-Hahn Straße sind immer wieder nicht beseitigte Überbleibsel zu finden.

Nicht beseitigte Hinterlassenschaften von Hunden können teuer werden.  Paragraph 14 der Polizeiverordnung erlaubt bei nachgewiesenen Verstößen den Erlass eines Bußgeldbescheids gegen Hundeeigentümer und –Besitzer.

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Quelle: Stadtverwaltung Hockenheim

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