Endgültige Klärung auf Landesebene steht noch aus
Die Stadt Sinsheim hat die Abbuchung der Benutzungsentgelte für städtische Betreuungseinrichtungen für Februar zunächst ausgesetzt.
Bei Inanspruchnahme der Notbetreuung werden Entgelte gemäß dem Betreuungsvertrag erhoben.
Die Aussetzung ist kein endgültiger Gebührenerlass. Die landesweite Klärung zum einheitlichen Vorgehen bezüglich Betreuungsgebühren steht derzeit noch aus.
Quelle: Stadtverwaltung Sinsheim