Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf
Der Verwaltungsgerichtshof hat die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Baden-Württemberg ab Donnerstag aufgehoben. Das Verbot sei wegen der verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen.
In Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in dem Bundesland mit Wirkung ab Donnerstag aufgehoben. In einem unanfechtbaren Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt.
Dem Beschluss zufolge ist die bisher landesweit von 20 Uhr bis 5 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen. Der erste Senat argumentierte, die Regelung des Bundeslandes habe die gesetzlichen Voraussetzungen – anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolglos blieben – nicht mehr erfüllt.
Ausgangsbeschränkungen seien nur möglich, »soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 erheblich gefährdet wäre«, teilten die Verwaltungsrichter mit. Ein Verzicht müsse unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führen.
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Quelle: Spiegel.de
Foto: Pressemeier/Fußgängerzone Heidelberg
Wer es noch hochoffiziell Nachlesen möchte, hier der Link zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg:
Corona-Verordnung: Nächtliche Ausgangbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher Eilantrag gegen Corona-Verordnung