Die Stadtverwaltung Wiesloch weist darauf hin, dass auch im Wieslocher Rathaus mit seinen städtischen Dienststellen die 3G-Regel für Besucher*innen gilt.
Das bedeutet, dass Bürger*innen bei einem Termin in der Stadtverwaltung einen Genesen-Status oder einen digitalen Nachweis über den Geimpft-Status vorlegen müssen. Nicht-Geimpfte Personen müssen einen tagesaktuellen Corona-Test vorweisen, wobei ein Antigen-Schnelltest ausreichend ist. Zusätzlich müssen sich die Besucher*innen ausweisen können. Diese Regelung gilt auch in den Außenstellen und den Ortsverwaltungen.
In der Stadtbibliothek gilt entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung die 2G+ Regelung. Hier erhalten nur Geimpfte und Genesene Einlass. Weiterhin bietet die Stadtbücherei den bewährten Buchtaschenservice sowie den Lieferservice an. Bei Interesse kann man sich telefonisch oder per Mail bzgl. einer Terminvereinbarung bei den Mitarbeiter*innen melden. Der Rückgabekasten für entliehene Medien steht unverändert zur Verfügung.
Diese und weitere Infos der Stadtverwaltung siehe auch
Quelle: Stadtverwaltung Wiesloch