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Donnerstag, April 25, 2024
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Schwetzingen – Ab sofort gilt im Rathaus und den städtischen Dienststellen für Besucher eine 3G und FFP2 Maskenpflicht

Aufgrund der aktuellen Corona Verordnung des Landes, welche am 27. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, passt auch das Rathaus mit seinen städtischen Dienststellen die Regeln für Besucher/innen erneut an. Ab sofort muss bei Betreten der städtischen Dienststellen eine FFP2 Maske getragen werden. Eine so genannte medizinische Maske reicht ab sofort nicht mehr aus.

Bereits seit 1. Dezember gilt zudem in den Gebäuden die 3G Regel. Das bedeutet, dass Bürger/innen bei einem Termin in der Stadtverwaltung einen digitalen Nachweis über den Geimpft- oder Genesen Status vorlegen müssen. Nicht-Geimpfte Personen müssen dann einen tagesaktuellen Corona-Test vorweisen, wobei ein Antigen-Schnelltest ausreichend ist. Zusätzlich müssen sich die Besucher/innen ausweisen können. Diese Regelung gilt auch in den Außenstellen wie der Tourist-Information, der Stadtbibliothek, im Generationenbüro und im Integrationszentrum.

Analog anderer Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis hat auch die Stadt Schwetzingen für Silvester (31.12.2021) ein Verweilverbot für Gruppen von mehr als zehn Personen für folgende Innenstadtbereiche erlassen: Schlossplatz, Weg der Hofmusik und Kleine Planken. Die Allgemeinverfügung gilt zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, und wurde auf der Homepage des Kreises unter dem Link www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen bekanntgemacht.“

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Quelle: Stadtverwaltung Schwetzingen

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