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Samstag, April 20, 2024
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Die Stadt Wiesloch verleitet Radfahrer zum Bußgeld

Seit einigen Tagen gibt es in mindestens zwei Straßen in Wiesloch neue Fahrbahnmarkierungen für „Radfahrer“.

Bereits in Facebook gibt es hitzige Diskussionen über die neue Kennzeichnung wie zum Beispiel hier (Foto) in der Schwetzinger Straße.

Doppelt gemoppelt hält besser?

Wir haben bei der Stadtverwaltung nachgefragt und haben die nachfolgende Antwort erhalten:

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Markierungsarbeiten Radverkehr

Aktuell wurden in der Parkstraße und der Schwetzinger Straße Markierungsarbeiten im Sinne des Radverkehrs durchgeführt.

Diese Maßnahmen standen schon lange auf der Agenda und konnten nun zu Beginn der Pfingstferien in der verkehrsärmeren Zeit umgesetzt werden.

Beide Maßnahmen finden sich dann auch im zukünftigen Radverkehrskonzept wieder. Das Radverkehrskonzept mit seinen über 280 vorgeschlagenen Maßnahmen wird im Juni in den Gemeinderat eingebracht, die Beschlussfassung ist dann für Juli vorgesehen.

In der Schwetzinger Straße wurden aktuell Radpiktogramme mit Pfeilen beidseitig auf der Fahrbahn angebracht. Gleichzeitig wurde der Mittelstreifen auf dem gemeinsamen Rad- und Gehweg auf beiden Seiten demarkiert, dieser kann jedoch weiterhin von Radfahrern genutzt werden. Die aktuelle Doppel-Lösung ermöglicht damit für sichere und schnelle Radler*innen das Fahren auf der Fahrbahn. Kinder und unsichere Radler*innen fahren dann auf dem Gehweg, der für Radfahrende freigegeben wird, in angepasster Geschwindigkeit. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dabei, wie immer im Straßenverkehr, oberstes Gebot.

Ebenso im Sinne der Radsicherheit wurden in der Parkstraße Rad-Piktogrammketten mit Winkelpfeilen aufgebracht und ein Schutzstreifen entlang den Parkplätzen an der Waldseite markiert.

Dies soll den motorisierten Verkehr für Radfahrende sensibilisieren, denn gerade hier sind auch viele Kinder- und Jugendliche zu den Sportstätten und Schulen unterwegs.


Die Stadtverwaltung räumt hier dem Radfahrer also eine freie Entscheidung ein, welchen Weg er benutzen kann!

Nur ist es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig geregelt, wo Radfahrer zu fahren haben! Hier gibt es keine Entscheidungsfreiheit. Das Verkehrszeichen Z 241 gibt vor, dass der Radweg verpflichtend zu nutzen ist. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Ein Auszug aus dem Gesetzestext: Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist

Hier nachzulesen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

Screenshot Bussgeldkatalog.org
Das Bild zeigt das Zeichen 241 https://www.bussgeldkatalog.org/radwegebenutzungspflicht/#ist_eine_radwegebenutzungspflicht_gesetzlich_vorgeschrieben

Eine Nichtbenutzung des Radweges wird mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro verwarnt.

Screenshot Google Suche

Die Sinnhaftigkeit der neuen Markierungen erschließt sich uns leider nicht. Die Radfahrer werden hier teilweise wieder aus ihrem geschützten Bereich, dem Radweg, auf die Straße versetzt. Mit Radsicherheit hat dies wenig zu tun.

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