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Samstag, April 27, 2024
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Noch bis zum ersten März ist ein hinausgehender Rückschnitt von Gehölzen erlaubt

Naturverträglicher Gehölzschnitt

Noch bis zum ersten März ist ein über den jährlichen Zuwachs hinausgehender Rückschnitt von Gehölzen erlaubt. Ob und inwieweit das sinnvoll und notwendig ist hängt von der entsprechenden Gehölzart und Schnittverträglichkeit ab. Aus naturschutzfachlichen Gründen ist es ratsam, ein Mosaik aus geschnittenen und ungeschnittenen Gehölzen bestehen zu lassen.

Was in der Fachliteratur und in Baumschnittkursen gelehrt wird, hat durchaus seine Berechtigung: Der ausgehende Winter und das zeitige Frühjahr sind ideale Zeiträume für einen Rückschnitt der meisten Gehölze. Doch muss wirklich alles geschnitten werden? Um auch im Garten ein Stück Natur zu fördern braucht es Vielfalt an Nahrungs- und Lebensräumen. So empfiehlt es sich Hecken und Sträucher unregelmäßig und individuell zu pflegen, sodass permanent ungestörter Rückzugsraum für Kleinsäuger, Vögel und Insekten erhalten bleibt. Auch der bodennahe Rückschnitt der oberirdischen Biomasse, das sogenannte „auf den Stock setzen“ kann der Verjüngung von vielen Gehölzen zugutekommen. Hasel, Hartriegel und Holunder sind Gehölzarten, welche hiernach mit erhöhtem Zuwachs reagieren. Allerdings sollten auch dabei nicht alle in einem Garten vorkommende Büsche und Sträucher im selben Jahr komplett heruntergeschnitten werden.

Wesentliche Anteile des naturnahen Gartens sollten Lebensräume bereitstellen – sei es über Hecken, Altgrasbestände oder auch Totholz. Wirkungsvoll ist auch Schnittgut, das nach dem Schnitt in der Hecke bleiben darf, oder in einer Ecke des Gartens aufgehäuft wird. Sofern die Biomasse das Osterfeuer nähren soll, sollte darauf geachtet werden das das jetzt anfallende Schnittgut nur locker aufgeschichtet wird, damit der Haufen für die Neubesiedlung durch Kleintiere uninteressant bleibt. Übrigens können auch gehackte Zweige und Äste ein wertvolles Biotop für viele Käfer darstellen, sofern es nicht flächig verteilt, sondern als Haufen über einige Jahre erhalten bleiben kann

Mehr zum Thema Gehölzschnitt sinnvoll verwerten erhalten Sie im Maßnahmenblatt „Schnittgut – wertvoller Lebensraum statt Lagerfeuer“ auf http://www.insektenregionen.org. Dieses und weitere Maßnahmenblätter werden im Laufe der nächsten Monate im Rahmen der Kooperation der Bodensee-Stiftung mit der Stadt Wiesloch Bürger*innen Anregungen zu insektenfreundlicher Gestaltung im Garten oder auf dem Balkon liefern.
Die Insektenfördernde Region (IFR) nördlicher Oberrhein ist eine von bundesweit sieben Regionen, die von der Bodensee-Stiftung gemeinsam mit Projektpartnern im Rahmen des gleichnamigen EU LIFE Projektes ins Leben gerufen wurde. Hauptakteure einer IFR sind Landwirtschaft und Lebensmittelbranche, aber auch kommunale Akteure, Industrie und andere Landnutzer können als Teil der IFR aktiv zum Insektenschutz beitragen!

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Quelle/Foto: Stadtverwaltung Wiesloch

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