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Samstag, April 20, 2024
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Wiesloch – Neue 30er Bereiche kommen – Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan werden umgesetzt

In der kommenden Woche (ab 3. April) werden aus Lärmschutzgründen an verschieden Straßen durch den Bauhof und die Straßenmeisterei des Landratsamtes (an den betroffenen Landesstraßen) in der Wieslocher Kernstadt Verkehrsschilder mit der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aufgestellt. Damit werden die im aktuellen Lärmaktionsplan vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen umgesetzt, nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe die dazu erforderliche Zustimmung erteilt hat.

Im Einzelnen betrifft dies folgende Straßen: 
  • Schwetzinger Straße: zwischen Kreisel Bahnhofstraße/Luisenstraße und Hoschketkreisel 30 km/h ganztägig (bisher: Kreisel Bahnhofstraße/Luisenstraße bis Schwetzinger Str. 72 30 km/h in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr)
  • Gerbersruhstraße: zwischen Heidelberger Straße und Waldstraße 30 km/h ganztägig
  • Alte Heerstraße: zwischen Kurpfalzstraße und Gerbersruhstraße 30 km/h in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
  • Heidelberger Straße: zwischen Gerbersruhstraße und Panoramastraße 30 km/h ganztätig (damit nun ab Knotenpunkt Baiertaler Straße/Ringstraße bis Panoramastraße nun durchgehend 30 km/h)
  • Baiertaler Straße: zwischen Römerstraße und Baiertaler Str. 105 (nach Einmündung Am Schlangengrund) 30 km/h ganztägig (bisher: Dielheimer Straße/Rosenbuckel bis Römerstraße 30 km/h)

Hintergrund zum Lärmaktionsplan:

Das Europäische Parlament hat im Jahr 2002 eine Richtlinie beschlossen, nach der schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm soweit wie möglich zu vermeiden sind. Diese Richtlinie wurde im Jahr 2005/2006 in nationales Recht umgesetzt. § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet die Kommunen Lärmaktionspläne aufzustellen und diese innerhalb bestimmter Zeitabstände zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Ziel ist, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zumindest durch entsprechende Maßnahmen zu mindern. Dabei wird die Lärmbelastung in Lärmkartierungen erfasst, nachdem die Umgebungslärmpegel berechnet und die Anzahl der vom Lärm Betroffenen ermittelt worden ist. Im Weiteren werden Maßnahmen untersucht und definiert, mit denen die Lärmbelastung für die Betroffenen reduziert werden kann, so dass gesundheitsschädliche Auswirkungen auf die vom Lärm Betroffenen vermieden oder reduziert werden.

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Wie oben erwähnt ist der Lärmaktionsplan regelmäßig zu überprüfen. Bei der nächsten Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden auch die Ortsteile berücksichtigt.
Weitere Infos: Seite Lärmaktionsplan

Quelle: Stadtverwaltung Wiesloch

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