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Donnerstag, April 25, 2024
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Cannabis Legalisierung in Deutschland: Pläne durch Ampel-Koalition stehen fest

Deutschlands Gesundheitsminister Karl Lauterbach stellte gestern (12. April) seinen Plan zur Legalisierung von Cannabis vor. Er argumentiert, dass die vielseitige Pflanze nicht nur in der Medizin, sondern auch für den Freizeitgebrauch genutzt werden sollte. Der Plan wurde nun veröffentlicht.

Die deutsche Regierung plant, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und den Anbau von höchstens drei Hanfpflanzen nicht länger strafrechtlich zu verfolgen. Außerdem strebt sie an, spezielle Vereine zu gründen, die den Anbau und Verkauf der Droge ermöglichen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) stellten am Mittwoch in Berlin Details dazu vor.

Weitere Legalisierungen sollen Schritt für Schritt erfolgen

Die momentane Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist ein überarbeiteter Plan der Ampel-Koalition. Ursprünglich war vorgesehen, dass Erwachsene die Droge in Fachgeschäften frei erwerben können, doch dieser Plan wurde verworfen. Nach Gesprächen mit der EU-Kommission hat sich die Regierung darauf verständigt, den Verkauf von Cannabis zunächst in Modellregionen mit wissenschaftlicher Begleitung zu testen.

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Die aktualisierten Eckpunkte des Legalisierungsvorhabens wurden kürzlich präsentiert. Im April soll ein erster Gesetzentwurf zur Regulierung des Besitzes, Eigenanbaus und der Cannabis-Social-Clubs veröffentlicht werden. Dieser Entwurf muss anschließend von der Regierung abgestimmt und vom Bundestag sowie Bundesrat verabschiedet werden.

Anbau und Ausgabe von Cannabis in „Social Clubs“

Um Cannabis legal zu konsumieren und zu beziehen, soll man nach dem Willen der Regierung künftig Mitglied in einem Cannabis Club sein. Diese Vereine dürfen nicht gewinnorientiert sein, es handelt sich also um Non-Profit-Organisationen. Im Eckpunktepapier steht, dass die Clubs dem Vereinsrecht unterstehen. Die Vereine dürfen Mitgliedsbeiträge erheben, um die „Selbstkosten“ zu decken, so das Eckpunktepapier.

Vereine brauchen in der Regel mindestens sieben Personen, um eingetragen zu werden. Pro Verein werden maximal 500 Mitglieder zulässig sein, die „möglichst aktiv in der Vereinigung mitwirken“. Das bedeutet wohl, dass Vereinsmitglieder nicht nur im Club sein sollen, um Cannabis zu erhalten – sie sollen auch andere Aufgaben übernehmen, wie beispielsweise beim Anbau helfen oder bei der Ausgabe der Produkte. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein, die Vereinsräume dürfen nur von Volljährigen betreten werden. Es soll wohl auch eine Begrenzung der Anzahl an Cannabis Clubs pro Region geben, es fehlen hierzu aber noch Details.

Cannabis Clubs dürfen Saatgut für Cannabispflanzen erwerben. Dabei soll auch geprüft werden, inwiefern der Import des Saatguts erlaubt wird. Im Verein darf dann nur so viel Cannabis angebaut werden, wie es zur Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder notwendig ist. Export oder die Ausgabe an Nicht-Mitglieder wird streng untersagt. Damit wird die Kommerzialisierung unterbunden. Cannabisprodukte sowie Samen und Stecklinge dürfen an Vereinsmitglieder abgegeben werden.

Gemäß den aktuell präsentierten Eckpunkten für das Legalisierungsvorhaben, steht als nächster Schritt die Vorlage eines konkreten Gesetzentwurfs im April an. Dies soll die Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen den – sogenannten Cannabis-Social-Clubs – klären. Nach Abstimmung in der Regierung und im Kabinettsbeschluss, wird der Gesetzentwurf dem Bundestag und Bundesrat vorgelegt.

Quellen: Heidelberg24, Süddeutsche Zeitung

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