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St. Leon-Rot – Mordfall aus dem Jahr 1986 – 5.000 Euro Belohnung ausgesetzt

St. Leon-Rot/ Rhein-Neckar-Kreis: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim zu einem Cold Case-Mordfall

St. Leon-Rot/ Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Mord an einer noch nicht identifizierten Frau vor 1986 – Die Staatsanwaltschaft Heidelberg und die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg bitten um Mithilfe in einem Cold Case.

Am 16.März 1986 fanden Spaziergänger in unmittelbarer Nähe eines Parkplatzes an der Bundesautobahn 6 (Mannheim – Heilbronn, Fahrtrichtung Heilbronn), Gemarkung 68789 St. Leon-Rot/Rhein-Neckar-Kreis, die bereits stark verweste Leiche einer Frau, die trotz intensiver Ermittlungen einer wochenlang tätigen Sonderkommission damals nicht identifiziert werden konnte.

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Nach den Untersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Heidelberg war von Beginn an davon auszugehen, dass die Frau einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen war. Zum Zeitpunkt ihres Todes – möglicherweise Frühjahr/Herbst 1985 – dürfte sie 27 bis 33 Jahre alt gewesen sein.

Des Weiteren konnte in den Folgewochen ermittelt werden:

- Europäerin
- Körpergröße circa 155 bis 165 cm
- Bordeauxfarbene Hose und ein hellrotes T-Shirt; Kleidergröße
nicht bekannt (vergleiche Bild)
- weiße Freizeitschuhe Größe 36 (vergleiche Bild)
- Zahnprothesenträgerin (Oberkiefer; vergleiche Bild)
- Blutgruppe A
- dünnes Lederbändchen am linken Fuß
- Fingerring (geflochten aus drei gold-, silber-, und
bronzefarbenen Drähten; vergleiche Bild)

In den Folgejahren bemühten sich Staatsanwaltschaft Heidelberg und die Kriminalpolizei ergebnislos um die Identifikation der Leiche. Unter anderem erbrachte eine im Jahre 2009 am Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg nach neuesten wissenschaftlichen Methoden erstellte Weichteilrekonstruktion des Schädels ebenso keine weiterführenden Erkenntnisse wie die Veröffentlichung der von der Toten getragenen Oberkiefer-Zahnprothese in einschlägigen Fachzeitschriften. Eine Materialanalyse der Oberkiefer-Zahnprothese hat ergeben, dass ein Herstellungsort in Osteuropa ausgeschlossen werden kann; sie dürfte in einem westeuropäischen Land hergestellt worden sein.

Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Frau auch nach rund 37 Jahren doch noch identifizieren und das Verbrechen an ihr aufklären zu können, hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg im Jahr 2011 beim Rechtsmedizinischen Institut der Universität München zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die anhand einer Isotopenanalyse von Knochen, Zähnen und Haaren der Toten Hinweise zu deren Herkunfts- beziehungsweise letzten Aufenthaltsorten zu Lebzeiten geben sollten.

Nach dem Ergebnis dieser Isotopenanalysen nehmen die Ermittler jetzt an, dass die Frau womöglich

- mehrfach ihren Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsort gewechselt haben dürfte
- längere Zeit in den Benelux-Ländern (Luxemburg, Belgien, Niederlande) gelebt
- sich die letzten zehn Monate ihres Lebens möglicherweise in Großbritannien aufgehalten haben könnte.

Woher die Frau stammt, war auch durch die Isotopengutachten nicht eindeutig zu klären; es besteht unter anderem eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sie in einem der GUS-Staaten aufgewachsen sein könnte.

Von einem erneuten Fahndungsaufruf erhoffen sich die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Kapitalverbrechen der Heidelberger Kriminalpolizei doch noch Hinweise zur Identität der Toten zu erhalten.

Sie wenden sich diesbezüglich deshalb besonders an die Öffentlichkeit mit folgenden Fragen:

- Wer kennt die Tote?
- Wer kann Angaben über ihre Identität machen?
- Wer kennt eine Frau, die seit 1985 aus dem
Benelux-Raum/Großbritannien verschwunden und deren Schicksal bis heute nicht geklärt ist?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Heidelberg unter Tel.-Nr. 06221/174-4444 oder jede andere Polizeidienststelle in Europa entgegen.

Für Hinweise, die zur Identifizierung der Frau, zur Klärung der Todesumstände und somit gegebenenfalls zur Ergreifung eines Täters führen, ist eine Belohnung in Höhe von 5.000,00 EUR ausgesetzt, deren Zuerkennung unter Ausschluss des Rechtsweges erfolgt.

Anmerkung: Durch niederländische Behörden werden internationale Öffentlichkeitsfahndungen zu bisher nicht aufgeklärten Mordfällen initiiert, bei denen das weibliche Opfer bislang noch nicht identifiziert wurde und vornehmlich aus den Ländern Belgien, Niederlande oder Deutschland stammt. Vorgenannter Cold Case-Fall wird in diese weltweite Öffentlichkeitsfahndung aufgenommen. Die Kampagne wird von Interpol Lyon und dem BKA unterstützt. Weitere Infos zur Kampagne finden Sie hier: www.bka.de/IdentifyMe

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