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Mittwoch, Mai 8, 2024
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Das Bürgerbüro der Stadt Wiesloch informiert

Seit dem 01.01.2021 können Unionsbürger die eID-Karte beantragen. Die eID-Karte ist eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Der Ausweisinhaber kann damit lediglich seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachweisen.

Die eID-Karte können nur Personen erhalten, die entweder Unionsbürger sind oder Personen, die über die Staatsangehörigkeit eines Staates verfügen, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört (Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie mindestens 16 Jahre alt sind. Für die Beantragung ist lediglich die Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises erforderlich. Die Gebühren für die Ausstellung betragen 37,00 EUR, die eID-Karte hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.

Quelle: Stadtverwaltung Wiesloch

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