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Freitag, April 26, 2024
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Hockenheim – Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat eine öffentliche Bekanntmachung für das Stadtgebiet von Hockenheim erlassen. Sie enthält Maßnahmen zur Eindämmung und Nichtverbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19. Sie ersetzt die im letzten Oktober von der Stadt veröffentlichte Allgemeinverfügung.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, weiterhin folgende Regelungen einzuhalten:

  1. Im öffentlichen Raum muss in Warteschlangen (mehr als eine wartende Person) eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  2. Diese Regelung trifft auch auf Besucher von Wochenmärkten und vergleichbaren öffentlichen Marktveranstaltungen zu, die nicht Märkte im Sinne der Paragraphen 66 bis 68 der Gewerbeordnung sind.
  3. Der Konsum von Alkohol ist auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen untersagt. Dazu gehören in Hockenheim der Zehntscheunenplatz, die Fortunapassage und der Marktplatz.

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Hockenheim führt im Zeitraum zwischen Mittwoch, 9. Dezember, und Donnerstag, 10. Dezember, auch Schwerpunktkontrollen durch, ob Corona-infizierte Menschen und enge Kontaktpersonen mit einer behördlichen Quarantäneanordnung sowie Reiserückkehrer ihrer Quarantäneverpflichtung nachkommen. Diese Überprüfungen werden auch nach dem 10. Dezember fortgesetzt.

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Quelle: Stadtverwaltung Hockenheim

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