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Mittwoch, April 24, 2024
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Landratsamt und Außenstellen bleiben geschlossen: Derzeit nur mit dringenden, unaufschiebbaren Anliegen vorbeikommen

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und seine Außenstellen bleiben auch weiterhin grundsätzlich geschlossen. Daher bittet die Kreisbehörde nur mit dringenden, unaufschiebbaren Anliegen persönlich vorbeizukommen. Die KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden bleiben ebenfalls nur für dringende, nicht aufschiebbare Angelegenheiten geöffnet. Vor dem Behördenbesuch muss zwingend ein Termin vereinbart werden, ansonsten ist keine Sachbearbeitung möglich. Der Dienstbetrieb im Hintergrund bleibt aufrechterhalten, so dass die Bürgerinnen und Bürger die Kreisverwaltung telefonisch, per E-Mail oder per Post erreichen können. Ebenso können Termine für dringende Anliegen online unter www.rhein-neckar-kreis.de/termine oder telefonisch über die Behördennummer 115 gebucht werden.

Daneben gilt im Landratsamt und seinen Außenstellen entsprechend der Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Bürgerinnen und Bürger können die Dienstgebäude daher nur mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (also sogenannte OP-Maske oder auch Maske mit höherem Schutzstandard wie KN95/N95 oder FFP2) betreten.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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