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Donnerstag, April 18, 2024
StartAktuellDas Amt für Landwirtschaft und Naturschutz informiert: Gezielte Stickstoffdüngung mit dem Nitratinformationsdienst

Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz informiert: Gezielte Stickstoffdüngung mit dem Nitratinformationsdienst

Auch in diesem Jahr besteht für Landwirte die Möglichkeit, Bodenproben auf Nitrat-Stickstoff untersuchen zu lassen. Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die alten NID-Erhebungsformulare nicht mehr verwendet werden können. Die neuen Formulare besitzen keine selbstklebenden Etiketten mehr; Begleitformulare und Klebeetiketten liegen nun getrennt vor. An jeder Sammelstelle muss für jeden zu beprobenden Standort ein Erhebungsformular und zwei identische Etiketten mitgenommen werden. Dabei wird ein Etikett von außen auf die Probenbox aufgebracht, das andere (mit der identischen Nummer) auf das zugehörige Erhebungsformular. Nur Proben mit eindeutiger Zuordnung können bearbeitet werden.

Außerdem ist es möglich, die Nitratstandorte online unter www.duengung-bw.de zu erfassen. Nach der Anmeldung mit den FIONA Zugangsdaten können Landwirte den Online-Erhebungsbogen ausfüllen und an das gewünschte Labor absenden. Anschließend muss der ausgefüllte Bogen ausgedruckt und mit dem zugehörigen Etikett zum Standort versehen werden. Dieses Formular muss dem etikettierten Standort (mit der identischen Nummer) beigelegt werden. Wie bisher können weitere Untersuchungsparameter unterhalb des Adressfeldes in das Erhebungsformular eingetragen werden.

Kosten bei Anlieferung ins Labor: 6,15 € pro Schicht bzw. 12,30 € pro Beprobungsfläche (bei 2 Schichten) zuzüglich Mehrwertsteuer.

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Kosten incl. Transport von der Sammelstelle zum Labor: 6,85 € pro Schicht bzw. 13,70 € pro Beprobungsfläche (bei 2 Schichten) zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Probenahme sollte nicht früher als 14 Tage vor dem jeweiligen Düngetermin erfolgen. Die für die Bodenprobenahme kulturspezifischen Probenahmezeiträume sind:

Wintergetreide, Winterraps: ab Anfang Februar,

Sommergetreide: Mitte Februar,

Zuckerrüben: Anfang/Mitte März,

Mais und Tabak: Mitte April,

Mais im Problem- und Sanierungsgebiet:             späte Nmin zu Mais etwa Ende Mai,

Spargel: etwa Mitte Juni.

Landwirte, die die Probenahme von fachkundigen Probenehmern vornehmen lassen wollen, erfahren die Adressen an den Sammelstellen.

Geräte und Anleitungen sowie die gezogenen Bodenproben können nach Anmeldung bei den dafür eingerichteten Sammelstellen abgeholt bzw. abgegeben werden:

– Dirk Mampel, Kurzpfalzhof 7, Heidelberg, Tel. 06221 763261

– Holger Dehoust, Keilerweg 25, MA-Friedrichsfeld, Tel. 0172 8494353

– ZG Heddesheim, Daimlerstr. 2, Tel. 06203 49030

– Hof Nauert, Rennbahnstr. 50, Walldorf, Tel. 01520 5975798

An den genannten Sammelstellen werden die Proben montags ab 15:30 Uhr abgeholt. Über Abholtermine ab April kann per E-Mail informiert werden (Adresse bitte ins Auftragsformular eintragen).

Im Bereich rund um Sinsheim findet die Probenanlieferung unmittelbar ins Labor Bioplan, Sinsheim-Steinsfurt, statt. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis einschließlich Freitag 8:30 bis 17:00 Uhr; während des NID auch samstags.

Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz bittet darum, vom Angebot des Nitratinformationsdienstes regen Gebrauch zu machen. In Problem- und Sanierungsgebieten ist auf Schlägen über 10 a die Messmethode vorgeschrieben.

Zu: Mais, im 4-6 Blattstadium (Beprobungstiefe bis 90 cm), Kartoffeln, Tabak, Spargel und Gemüse

Nach: Kartoffeln, Vorfrüchten mit N-reichen Ernteresten

Auf: Anmoor und Moor, Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung und über 1,4 GV/ha LF.

Außerdem besteht die Pflicht der Bodenprobenahme zur Stickstoffdüngung auf Flächen, bei denen im Herbst 2020 erhöhte Nitratwerte gemessen wurden. In gefährdeten Grundwasserkörpern müssen in diesem Jahr zu allen Bewirtschaftungseinheiten Bodenproben entnommen werden. Bei den Sammelstellen liegen hierzu Merkblätter aus.

Bei Fragen steht das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz Sinsheim unter Tel.: 06221/522-5305 oder -5306 zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Foto: Pixabay

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