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Freitag, April 19, 2024
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„Rückerstattung der Gebühren für außerschulische Betreuung – Stadt bittet Eltern von Rückfragen abzusehen

Die Corona-bedingten Schulschließungen zu Beginn des Jahres betrafen auch das Angebot der außerschulischen Betreuung. Für die ausgefallene Betreuungszeit in der außerschulischen Betreuung erhalten die betroffenen Eltern von der Stadt Beiträge zurückerstattet. Diese Beitragsrückrechnung in der Einzelfallberechnung und der Verrechnung mit Leistungen aus der Notbetreuung ist extrem arbeitsaufwändig. Das Generationenbüro bittet daher von Anrufen und Anfragen per Mail abzusehen, da dies die Bearbeitung nur weiter verzögert. Dringende Termine können über die Homepage der Stadt unter www.schwetzingen.de/termin vereinbart werden.

Die Mitarbeiterinnen bedanken sich bei den Eltern für das Verständnis und die Geduld mit den besonderen Herausforderungen aufgrund Corona und wünschen allen Familien alles Gute.“

Quelle: Stadtverwaltung Schwetzingen

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