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Mittwoch, April 24, 2024
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Heilbronn – Corona – Ab dem 15. Juni werden wieder einige Lockerungen zurückgenommen

Ab Dienstag, 15. Juni, gilt Öffnungsstufe 3

Corona-Regeln ändern sich

Mit dem Infektionsgeschehen in der Stadt Heilbronn treten automatisch strengere Regelungen der Corona-Landesverordnung in Kraft. Am Sonntag, 13. Juni, liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 64,8 und damit den dritten Tag in Folge über der Marke 50. Es gelten die Regeln für Öffnungsstufe 3.

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Die Infektionen sind über das ganze Stadtgebiet verteilt und können keinem Hotspot zugeordnet werden. „Die Hälfte aller mit COVID-19 infizierten Fälle sind positiv getestete Kontaktpersonen aus Familien“, sagt Dr. Peter Liebert, Leiter des Städtischen Gesundheitsamts Heilbronn. „In geringer Zahl finden Infektionen auch in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, am Arbeitsplatz oder im Urlaub statt. Bei einem Viertel der Fälle lässt sich die Infektionsquelle nicht ermitteln“, so Liebert weiter.

Auch die Vielzahl an Tests in den zahlreichen Schnelltestzentren in der Stadt trägt vermehrt zur Fallfindung bei. So werden etwa 20 Prozent der Infektionen durch positive Schnelltests entdeckt, die im Anschluss durch PCR-Tests bestätigt wurden. In aller Regel sind es symptomlose Personen, in deren Familien häufig weitere infizierte Personen im Rahmen der strikten Kontaktpersonennachverfolgung durch das Städtische Gesundheitsamt festgestellt werden. Wöchentlich werden in den Schnelltestzentren in Heilbronn etwa 33 000 Schnelltests durchgeführt.

„Einmal mehr bewährt sich der hohe Personaleinsatz unseres Städtischen Gesundheitsamts bei der Identifizierung, Nachverfolgung und Isolierung von Kontaktpersonen, um weitere Ansteckungen zu vermeiden“, erklärt Oberbürgermeister Harry Mergel. „Auch die hohe Testintensität in den Zentren bis hin zu regelmäßigen Tests in unseren Kitas trägt dazu bei, infizierte Personen zu erkennen. Noch ist die Pandemie nicht besiegt und wir alle sind aufgefordert, weiterhin die Regeln einzuhalten, Abstand zu halten und Masken zu tragen.“

Bürgermeisterin Agnes Christner verweist auf die hohe Kontrollintensität durch die Polizei und den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD). „Es gibt kein Wegschauen“, sagt sie. Die Personalressourcen bei Stadt und Polizei würden gezielt für die Kontrolle der Einhaltung der Maßnahmen eingesetzt. „Allerdings stellen wir fest, dass sich nicht alle Personen gleichermaßen an die Regeln halten. Um im Kampf gegen die Pandemie erfolgreich sein zu können, sind wir jedoch auf die Vernunft der Menschen angewiesen.“

Geänderte Regelungen
ab Dienstag, 15. Juni

Durch den Anstieg der Inzidenz auf über 50 ändern sich die Corona-Regelungen. Nach der Bestätigung der Zahl durch das Robert-Koch-Institut (RKI) am Montag, 14. Juni, gilt ab Dienstag, 15. Juni die Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung des Landes. Einige der seit dem 11. Juni, geltenden Lockerungen müssen deshalb bei einer Inzidenz unter 50 zurückgenommen werden.

„Die Einschätzung, dass die Entwicklung noch nicht stabil ist, hat sich leider bewahrheitet“, sagt Oberbürgermeister Harry Mergel. „Die Pfingstferien und Feiertage und damit weniger Tests haben das Bild etwas geschönt. Die damit verbundene Zick-Zack-Entwicklung bei den Regeln hätte ich uns allen gerne erspart, ist aber an die Landes-Verordnung gekoppelt.“

Trotz des kleinen Rückschritts blickt Mergel optimistisch in die Zukunft. „Ich gehe davon aus, dass das aktuelle Infektionsgeschehen eine kurzfristige Entwicklung ist und kein Trend. Durch den Impffortschritt, unsere konsequente Teststrategie und vor allem auch die Disziplin großer Teile der Bürgerschaft gibt es klare Signale für eine Entspannung der Lage. Dies zeigt sich auch deutlich in unseren Kliniken. Dort entwickelt sich die Situation positiv.“

Die wichtigsten Änderungen
in Öffnungsstufe 3

Private Treffen und Veranstaltungen dürfen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten + deren Kinder bis 13 Jahre + Geimpfte + Genesene stattfinden. „Es spricht also nichts gegen Fußballschauen im kleinen Kreis mit der Familie, Freunden oder den Nachbarn, aber unbedingt mit der notwendigen Vorsicht: also am besten im Freien und mit Abstand“, so OB Mergel.

Die Gastronomie darf unverändert bis maximal 1 Uhr nachts öffnen. Allerdings dürfen an einem Tisch nur so viele Personen zusammensitzen, wie auch bei privaten Treffen und Veranstaltungen erlaubt sind.

Für den Handel gilt „Click & Meet“ in zwei Varianten:
mit Termin ohne Test-, Impf- oder Genesenennachweis und ein Kunde je angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche oder
ohne Termin mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis und zwei Kunden je angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Für die weiterführenden Schulen treten aufgrund einer Sonderregelung die Änderungen erst am übernächsten Tag, also am Mittwoch, 16. Juni, in Kraft. Dann ist Wechselunterricht vorgesehen. Nach den jüngsten Beschlüssen der Landesregierung gilt jedoch ab Montag, 21. Juni Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, wenn die Inzidenz unter dem Schwellenwert von 100 liegt. Die Stadtverwaltung ist in Gesprächen mit dem Land, die drei Tage Wechselunterricht zu überbrücken und gleich mit dem Regelbetrieb fortfahren zu können. In Grundschulen findet unabhängig davon weiterhin Präsenzunterricht statt.

Schulsportunterricht ist nur im Freien zulässig; er darf ausschließlich im Klassen- oder Gruppenverband erfolgen. Bei den weiterführenden Schulen muss er kontaktarm sein. Schwimmsportunterricht kann nur in Freibädern stattfinden.

Im Kulturbereich gibt es in der Stufe 3 erneut Auflagen für Archive, Büchereien und Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten und Museen. Beim Besuch ist der Nachweis „getestet, geimpft oder genesen“ zu erbringen. Kulturveranstaltungen dürfen weiterhin von bis zu 250 Personen innen, bis zu 500 Personen außen besucht werden.

Im Sport gibt es keine Änderungen, weder im Amateur- und Freizeitbereich noch im Profi- und Leistungssport. Auch Schwimmbäder und Saunen bleiben innen und außen geöffnet.

Alle Regeln im Überblick finden sich auch auf der städtischen Webseite unter www.heilbronn.de/coronavirus. Hier finden Gastronomen und Einzelhändler auch detaillierte Informationen zu den Regelungen.

Quelle: Stadtverwaltung Heilbronn

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