Wie die Pressestelle des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aktuell mitteilt, gilt ab Montag, 6. Dezember 2021 beim Betreten des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg und seiner Außenstellen für die Kundinnen und Kunden die 3G-Regelung. Demnach dürfen externe Personen die Liegenschaften nur noch betreten, wenn sie einen Nachweis über den Impf-, Genesenen- oder Teststatus vorlegen. Als Testnachweis gilt nur ein zertifizierter Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein PCR-Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Auch beim Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik des Rhein-Neckar-Kreises und bei den AVR Unternehmen gilt für externe Besucherinnen und Besucher die 3G-Regelung sowohl im Verwaltungsgebäude Dietmar-Hopp-Straße 8 in Sinsheim als auch an allen weiteren Standorten.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis