Neue Allgemeinverfügung für Silvester
Die Stadt Mannheim hat eine neue Allgemeinverfügung für Silvester erlassen.
Allgemeinverfügung Alkohol- Feuerwerks- und Ansammlungsverbot vom 28.12.2021
1. Als Verkehrs- und Begegnungsflächen, auf denen nach § 17b Absatz 1 CoronaVO der Ausschank und Konsum von Alkohol verboten ist, werden die folgenden Straßen und Plätze festgelegt:
- Wasserturmanlage
- Plankenkopf O7/P7
- Kurpfalzbrücke
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem angehängten Lageplan. Zugelassene Freischankflächen des Gastgewerbes sind von diesem Verbot ausgenommen.
2. Als Verkehrs- und Begegnungsflächen, auf denen nach § 17b Absatz 2 CoronaVO das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im Sinne des § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz untersagt ist, werden die folgenden Straßen und Plätze festgelegt:
- Wasserturmanlage
- Plankenkopf O7/P7
- Kurpfalzbrücke
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem angehängten Lageplan.
3. Als Verkehrs- und Begegnungsflächen, auf denen nach § 17b Absatz 3 CoronaVO das Verweilen von Gruppen und Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt ist, werden die folgenden Straßen und Plätze festgelegt:
- Wasserturmanlage
- Plankenkopf O7/P7
- Kurpfalzbrücke
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem angehängten Lageplan.
4. Diese Allgemeinverfügung ist ab dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, bis 1. Januar 2022, 9 Uhr,
wirksam.
Allgemeinverfügung Alkohol- Feuerwerks- und Ansammlungsverbot vom 28.12.2021
Quelle: Stadtverwaltung Mannheim
https://www.mannheim.de/de/nachrichten/neue-allgemeinverfuegung-fuer-silvester