Überprüfung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes
Im Rahmen der Konzeption „Sicher in Sinsheim“ führte das Ordnungsamt der Großen Kreisstadt Sinsheim, mit Unterstützung von zwei Beamten des Polizeireviers Sinsheim, am 13. April 2022 im Zeitraum zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr Testkäufe mit jugendlichen Testpersonen durch. Ziel der Testkäufe war die Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Hierzu wurde durch die jugendlichen Testkäufer versucht, Alkohol bzw. Tabakwaren käuflich zu erwerben. Überprüft wurden insgesamt sechs Gewerbebetriebe, darunter Tankstellen, Lebensmitteleinzelhandel und Kioskbetriebe. Erfreulicher Weise kam es hierbei zu keinerlei Beanstandungen, die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes wurden in den kontrollierten Betrieben vollumfänglich erfüllt.
Seitens der Gewerbebetreibenden wurden die Kontrollen durchweg positiv bewertet.
Die Stadt Sinsheim möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen mit nicht unerheblichen Bußgeldern geahndet werden. Weitere Kontrollen sind bereits in Planung.
Quelle: Stadtverwaltung Sinsheim