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Schwetzingen – Wichtige Themen aus dem Gemeinderat vom 18. Mai 2022

Städtische Mietwohngebäude gehen auf die Schwetzinger Wohnbaugesellschaft über

Neufassung des städtischen KlimaIMPULS-Programms

Der Gemeinderat beschloss die Neufassung des sehr erfolgreichen städtischen Förderprogramms KlimaIMPULS ab dem 1.6.2022 mit einer Laufzeit bis Ende Februar 2023. Die Änderungen betreffen hauptsächlich kleine textliche Änderungen und die Streichung der Förderung zur ersten Steuererklärung der PV-Anlage, da diese für Anlagen bis 10 kWp nicht mehr erforderlich ist. Weiterhin gefördert werden Maßnahmen aus dem Programm MobilitätsIMPULS und SolarIMPULS. So zum Beispiel: Anschaffung von (E-)Lastenrädern, Neu- oder Ummeldung von Erdgasfahrzeugen und E-Autos, Stilllegung von PKWs, Neukunden bei Carsharing, Installationen von PV-Anlagen, Batterie-speicher sowie Mini-Photovoltaikanlagen bzw. Balkonkraftwerke.

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Standortcheck für öffentliche Ladesäulen: Wo gibt es Potenziale in der Stadt?

Die Stadt Schwetzingen hat in Kooperation mit der KLIBA das Potenzial zum Ausbau der vorhandenen öffentlichen Ladeinfrastruktur bis zum Jahr 2030 geprüft. Ergänzend zu den bereits vorhandenen Angeboten wurden Empfehlungen für neue Standorte erarbeitet, die als Grundlage für eine Umsetzung durch die Stadt oder externe Anbieter dienen kann. Hohes Potenzial für einen Ausbau besteht demnach in Teilen der Nordstadt, dem Schälzig, in der Oststadt / Gewerbegebiet Scheffelstraße und in der Kernstadt. Bereits vorhandene Ladepunkte in den Parkhäusern sollen ausgebaut und an den Park& Ride Parkplätzen sollen ausreichend Lademöglichkeiten installiert werden. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Städtische Mietwohngebäude gehen auf die Schwetzinger Wohnbaugesellschaft über

Der Gemeinderat beschloss die Einlage der städtischen Mietwohngebäude zum 1.7.2022 in die Schwetzinger Wohnbaugesellschaft mbH & Co. KG. Gleichzeitig ermächtigte der Rat Oberbürgermeister Dr. René Pöltl mit der Vertragsschließung. Die SWG hatte zum Januar 2020 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Damals wurden bereits die 60 so genannten Thienhaus-Wohnungen in die Gesellschaft eingebracht. Jetzt sollen 290 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von über 20.000 m² folgen. Da parallele Verwaltungsstrukturen durch die Liegenschaftsabteilung der Stadtverwaltung und der Wohnbaugesellschaft keinen Sinn machen und die Wirtschaftlichkeit der SWG auch von der Anzahl der dort vorhandenen Wohnungen abhängt, sollen zum 1.7.2022 alle restlichen Mietwohneinheiten der Stadt in die Gesellschaft eingebracht und von dieser verwaltet werden.

Die SWG übernimmt die aktuell bestehenden Mietverhältnisse. Für die Mieter ändert sich dadurch nichts.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Enthaltung beschlossen.

Die Stadt Schwetzingen beauftragt die Schwetzinger Wohnungsbaugesellschaft mbH & Co. KG (SWG) mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für das „Innerstädtische Museums- und Wohnquartier Schwetzingen“ in Holzbauweise. 

Die Stadt gibt die dafür erhaltene Förderung des Landes im Rahmen der Holzbauoffensive Baden-Württemberg in Höhe von 20.000 EUR an die SWG weiter. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück der alten Spargelgenossenschaft verwirklicht werden. Für die spätere Umsetzung des „Innerstädtischen Museums- und Wohnbauquartiers“ soll auch das Grundstück der alten Spargelgenossenschaft zum 1. Juli 2022 an die Wohnbaugesellschaft übertragen werden.

Stadt schreibt Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz mit Rhein-Neckar-Kreis fort

Bereits 2014 schlossen der Rhein-Neckar-Kreis und seine 53 Kommunen eine umfassende Kooperation zum Klimaschutz. Diese Kooperationsvereinbarung wird nun fortgeschrieben, da sich ein gemeinsames Vorgehen bei den Klimaschutzthemen bewährt hat. Gemeinsames Ziel ist die Verringerung klima-schädlicher Emissionen, der Ausbau erneuerbarer Energie und Verringerung der fossilen Energieversorgung, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und der gemeinsame Weg zur weitgehend klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040. Zur Erreichung dieser Ziele wird eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Kommunen vereinbart. Diese besteht in der gegenseitigen Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen und in der gegenseitigen Abstimmung der jeweiligen Aktivitäten.

Caterer gibt gestiegene Preise weiter: Essenspreis für die außerschulische Betreuung und Kindergarten Spatzennest erhöht sich

Die Stadt Schwetzingen muss ab dem 1. August 2022 gestiegene Preise für die Mittagsverpflegung in den vier außerschulischen Betreuungseinrichtungen und im städtischen Kindergarten Spatzennest bezahlen. Die Cateringfirma Kidsmeal GmbH aus Wilhelmsfeld hatte die Verwaltung zuvor über notwendige Preisanpassungen aufgrund gestiegener Energie- und Rohstoffpreisen informiert. Gleichzeitig gab der Gemeinderat grünes Licht für die Verlängerung des Vertrages mit Kidsmeal bis Ende des Schuljahres 2023/2024. Insgesamt muss die Stadt damit bis August 2024 rund 242.240 EUR für die Mittagsverpflegung an Kidsmeal zahlen.

Außerschulische Betreuung Südstadtschule: Stundenanpassung der Hauswirtschaftskraft

Die Stelle der Hauswirtschaftskraft in der Südstadtschule wird um 2,5 Stunden auf dann 12,5 Stunden aufgestockt. Bereits im November 2020 wurde die wöchentliche Arbeitszeit pandemiebedingt auf 12,5 Stunden angepasst. Aufgrund der geplanten Neubesetzung der Stelle und der gestiegenen Schülerzahl in der Essensbetreuung soll diese Aufstockung jetzt dauerhaft beschlossen werden. Für das Jahr 2022 belaufen sich die Mehrkosten auf 1.800 EUR. Ab 2023 dann auf jährlich 2.600 EUR.

Polizeiverordnung wird neugefasst

Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädigendes Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern“ zu. Die angepasste Polizeiordnung tritt zum 1.6.2022 in Kraft. Hintergrund ist das seit 17.1.2021 gültige neue Polizeigesetz (PolG). Damit ging eine neue Nummerierung zweier Paragraphen einher. Inhaltlich veränderte sich nichts. Aus Gründen der Rechtsklarheit empfiehlt das Innenministerium aber, die Polizeiverordnung entsprechend anzupassen.

S-Bahn Haltestelle Hirschacker: Stadt vergibt Auftrag für Aufzugsanlage

Die Arbeiten am S-Bahn Haltepunkt Hirschacker gehen planmäßig voran. Damit die Aufzugsanlage noch in diesem Jahr in Betrieb gehen kann, erhält die Firma Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH den Auftrag zur Errichtung der Aufzuganlage auf dem S-Bahnsteig im Hirschacker zum Angebotspreis von 269.543,08 EUR.

Betrauungsakt Eigenbetrieb bellamar

Zur Finanzierung des Eigenbetriebs bellamar erhält dieser einen Betriebskostenzuschuss sowie einen Investitionskostenzuschuss von der Gemeinde Oftersheim. Zudem erfolgt eine steuerlich anerkannte Verlustverrechnung mit den Gewinnen aus den Anteilen der Stadtwerke Schwetzingen GmbH & Co. KG. Diese Verlustausgleiche stellen nach EU Recht eine staatliche Beihilfe dar. Der Gemeinderat beschloss daher – auf Grundlage des Beschlusses der EU-Kommission – die Betrauung zur Sicherstellung der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Bereich des Bäderbetriebs durch den Eigenbetrieb bellamar.“

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

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