Allgemeinverfügung zum Schutz von Haubenlerchen:
„Ausgangssperre“ für Katzen im südlichen Teil von Walldorf endet zwei Wochen früher
Um die vom Aussterben bedrohte Vogelart Haubenlerche zu schützen, hat die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis auf einem Teil der Gemarkung der Stadt Walldorf eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist der Freigang von Katzen in einem Gebiet im südlichen Teil der Stadt bis zum Jahr 2025 jeweils vom 1. April bis einschließlich 31. August durch deren Halterinnen und Halter zu unterbinden.
Bedingt durch die diesjährige Wetterlage ist das Brutgeschehen und die Entwicklung der Jungvögel der Haubenlerche bereits so weit vorangeschritten, dass in diesem Jahr gut zwei Wochen früher, als noch bei Erlass der Allgemeinverfügung prognostiziert, keine wesentliche Gefährdung der Jungvögel durch freilaufende Katzen mehr zu erwarten ist, teilt die Behörde mit. Hauskatzen darf deshalb schon ab dem 15. August 2022 wieder Freigang gewährt werden.
Die Allgemeinverfügung vom 14.05.2022 ist mit dieser Teiländerung allerdings nicht aufgehoben. Sie gilt bis zum Jahr 2025 weiter – jeweils im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August.
Die Allgemeinverfügung und die Teiländerung können auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.
Hintergrund:
Die Haubenlerche ist nach den aktuellen Roten Listen in Baden-Württemberg und in Deutschland in die höchste Gefährdungskategorie „Rote Liste 1“ (vom Aussterben/Erlöschen bedroht) eingestuft. In Baden-Württemberg konzentrieren sich die Brutvorkommen ausschließlich auf den Regierungsbezirk Karlsruhe und hier auf den Bereich zwischen Karlsruhe und Mannheim. Der Brutbestand ist im Rückgang begriffen und die Art gilt mittlerweile als sehr selten. Landesweit liegt der aktuelle Brutbestand der Haubenlerche (Stand: 2021) bei nur rund 60 Revieren, deren Schwerpunktverbreitung in den Sandgebieten der nördlichen oberrheinischen Tiefebene zwischen Waghäusel, Walldorf und Ketsch liegt. In Walldorf gab es im letzten Jahr nur noch drei Brutpaare (Bereich Walldorf Süd). Für alle lokalen Populationen besteht ein sehr hohes Aussterberisiko. In Anbetracht der aktuellen Brutverbreitung und Bestandssituation befindet sich die Art nicht nur auf lokaler Ebene in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Aufgrund der Seltenheit der Art und des schlechten Erhaltungszustandes im Land ist bereits bei Verlust eines Revieres oder eines Tieres von einer weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes auszugehen. Unter anderem kommt es daher für den Fortbestand der Art auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels an.
Seit einigen Jahren werden in Walldorf verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Haubenlerche während der Fortpflanzungszeit durchgeführt und fortlaufend verbessert. Es handelt sich hierbei um Ausgleichsmaßnahmen für das Neubaugebiet der Stadt Walldorf, und nicht um allgemeine Artenschutzmaßnahmen, die das Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen des Artenschutzprogramms Haubenlerche selbst durchführt.
Trotz dieser Maßnahmen kann bislang die lokale Population in Walldorf nicht ausreichend geschützt werden. So ist es in den vergangenen Jahren immer wieder vorgekommen, dass von den eigentlich erfolgreichen Bruten der Haubenlerchen mit jeweils drei bis vier Eiern bzw. Nestlingen – aus verschiedenen Gründen – letztendlich dann nur sehr wenige Jungvögel überlebt haben. Neben Freigänger-Katzen liegt dies unter anderem auch an Elstern und Rabenkrähen sowie Raubsäugern wie Füchse und Marder. Auch diesbezüglich wurden bereits im vergangenen Jahr – und so ist es auch in diesem Jahr vorgesehen – verschiedene, zum Teil sehr aufwändige Maßnahmen durchgeführt (wie z.B. das Aufstellen von Lebendfallen, aber auch die Bejagung bzw. der Abschuss von Elstern und Füchsen). Die Freigänger-Katzen sind also im Hinblick auf die Problematik der Haubenlerche einer von mehreren Faktoren, aber in Walldorf aufgrund der Siedlungsnähe kein unwesentlicher Faktor, weshalb auch bzgl. der Katzen Maßnahmen notwendig sind.
Entscheidend ist bei der Ortsrandlage nämlich die hohe Dichte an freilaufenden Hauskatzen, denen insbesondere die noch flugunfähigen Jungvögel immer wieder zum Opfer fallen. Wegen der Beschränkung der gegenwärtigen Haubenlerchen-Vorkommen bei Walldorf auf die Ortsrandbereiche und des Verhaltens der Haubenlerchen als Bodenbrüter, die auch ausschließlich am Boden nach Nahrung suchen, sind Hauskatzen ein bedeutender Gefährdungsfaktor.
Die Untere Naturschutzbehörde hat im Zusammenwirken mit der Höheren Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe die betroffenen Rechtsgüter und widerstreitenden Belange abgewogen. Die zuständigen Naturschutzbehörden sind der Auffassung, dass das Unterbinden des Freigangs von Katzen im Gefahrenbereich für die Dauer der Zeit, in der sie zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos für Haubenlerchen führen würden, verhältnismäßig ist, da die Haubenlerche vom Aussterben bedroht ist, Katzen eine besondere Gefährdung darstellen und die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Befreiungen sind möglich, wenn im Einzelfall Belange des Schutzes der Haubenlerche nachweislich nicht entgegenstehen.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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