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Donnerstag, April 25, 2024
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Heilbronn – Kreis der Wohngeldempfänger wächst

Wohngeldstelle bereitet sich auf mehr Anträge vor

Die große Wohngeldreform der Bundesregierung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Dabei werden die Einkommensgrenzen erheblich angehoben sowie eine Heizkosten- und eine Klimakomponente eingeführt. „Insgesamt werden deutlich mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld bekommen“, sagt Achim Bocher, Leiter des Amts für Familie, Jugend und Senioren. „Wir rechnen mit etwa drei Mal so vielen Antragsberechtigten wie bisher und bereiten uns so gut es in der Kürze der Zeit geht vor.“ Das neue Gesetz hat erst am 25. November den Bundesrat passiert.

Anspruch auf das staatliche Wohngeld haben grundsätzlich nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die nur ein geringes Einkommen haben. Auch (Pflege-)Heimbewohner oder Studierende, die kein Bafög erhalten, können gegebenenfalls Wohngeld bekommen. Ob und wie viel Wohngeld gezahlt wird, wird individuell von der Wohngeldstelle berechnet. Ausschlaggebend sind die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. die Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst.

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Zu der wohngeldfähigen Miete gehören die Brutto-Kaltmiete, das heißt die Miete für den Wohnraum und „kalte“ Nebenkosten wie Wasser, Abwasser, Abfallgebühren und Schornsteinfegergebühren. „Warme“ Nebenkosten wie Gas, Haushaltsstrom, Abschläge für Warmwasser und Heizung können nicht berücksichtigt werden. Allerdings wird bei der Wohngeldberechnung eine pauschale Heizkostenkomponente berücksichtigt, sodass diesen Kosten teilweise Rechnung getragen wird.

Die Stadt Heilbronn ist der Mietenstufe IV zugeordnet. Die Höchstbeträge für die berücksichtigungsfähige Brutto-Kaltmiete in dieser Mietenstufe liegen bei einem Haushaltsmitglied bei 491 Euro, bei zwei Haushaltsmitgliedern bei 595 Euro, bei drei bei 708 Euro, bei vier bei 825 Euro und bei fünf bei 944 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied werden 114 Euro angerechnet.

Das Bundesbauministerium geht davon aus, dass die Erhöhung des Wohngeldes im Jahr 2023 für die bisherigen Wohngeldhaushalte zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 190  Euro pro Monat führt. Erhält ein Wohngeldhaushalt bisher durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat, werden es nach der Reform voraussichtlich rund 370 Euro pro Monat sein.

Weitere Infos und Antragsformulare gibt es unter www.heilbronn.de/wohngeld. Außerdem sind Anträge bei allen Bürgerämtern und beim Amt für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn erhältlich. Ein formloser Antrag zur Fristwahrung ist auch telefonisch oder per E-Mail an wohngeld@heilbronn.de möglich. Grundsätzlich wird Wohngeld ab dem Monat geprüft, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht.

Quelle: Stadtverwaltung Heilbronn

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