Amtliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Umsetzung weiterer infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Virus SARS-CoV-2.
Bekanntmachungstext (599,9 KB) (Veröffentlicht am 26.10.2020)
Ergänzend zu der seit Samstag in Kraft befindliche angepasste Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske in der Fußgängerzone, auf dem Wochenmarkt und anderen Märkten, gilt ab Dienstag 27.10.2020 folgendes:
- Im Bereich der öffentlichen Straßen (im Freien) ist in Warteschlangen, d.h. mehr als 1 wartende Person, vor Verkaufsstellen des Einzelhandels, vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, vor sonstigen Verkaufsstellen und in Warteschlangen vor Poststellen, Abholdiensten und Ausgabestellen der Tafeln, vor Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie vor Verwaltungsgebäuden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde).
- Abweichend von § 7 des Gaststättengesetzes gilt ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol für Gaststätten.
Quelle: https://www.wiesloch.de/pb/,Lde/Home/Rathaus/oeffentliche+bekanntmachungen.html