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Donnerstag, März 28, 2024
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Wiesloch lässt seine Bürger im Unklaren!

Seit der ersten Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2020 stehen nun die Schilder bzgl. der Maskenpflicht an allen Eingängen der Fußgängerzone in Wiesloch.

Zu dieser Zeit waren die Schilder noch mit einem Zusatztext versehen. Dieser lautete wie folgt:

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Montag – Samstag 09:00 – 19:00 Uhr

Ansonsten auch immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht sichergestellt werden kann.

Schild aus dem Oktober 2020

Da dieser Zusatztext nicht den Vorgaben aus der Allgemeinverfügung entsprach und somit schlichtweg fehlerhaft war, wurde dieser wieder vollständig entfernt.

Seither wird nur kurz und knapp das tragen einer Mund- Nasenbedeckung verpflichtend vorgegeben. Informationen auf mögliche Ausnahmen oder ähnliches sind nicht mehr vorhanden.

Nur wer Eigeninitiative zeigt und sich auf entsprechenden Internetseiten oder anderen Informationsquellen über die genaue Rechtslage informiert, wird feststellen, dass eigentlich zu fast keiner Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Fußgängerzone getragen werden muss. Dafür ist Wiesloch einfach zu wenig Publikumsverkehr. Selbst in der Schlange vor dem Bäcker wird der geforderte Abstand eingehalten.

https://www.wiesloch.de/pb/,Lde/Home/Rathaus/corona-informationen.html

Bereits im April 2020 hat sich die RNZ mit diesem Thema in einem sehr ausführlichen Bericht damit beschäftigt.

https://www.rnz.de/nachrichten/wiesloch_artikel,-wiesloch-ist-die-maskenpflicht-in-der-fussgaengerzone-rechtens-_arid,660796.html

Weshalb sich die Stadtverwaltung trotz Beschwerde so vehement gegen diese Zusatzinformation auf den Schildern sträubt und die Bürger über die genauen Regelungen um unklaren lässt, ist bis heute nicht nachvollziehbar.

Aus unserer Sicht ist es sehr boshaft, wenn man seine Mitbürger, ohne jegliche gesetzliche Vorlage zur Maske „zwingt“, so wie es hier in Wiesloch geschieht. Es ist laut vielen Aussagen zum größten Teil die Angst vor einem Bußgeld, welches die Bürger die Maske ins Gesicht zieht.

Die Stadt Heidelberg hatte nach einer Beschwerde die entsprechenden Schilder mit einem Zusatztext versehen.

Auch Heidelberg hatte das Problem mit falschen Schildern bzw. fehlendem Hinweis auf die Ausnahme. Hier wurde jedoch reagiert und umgesetzt. Auch, wenn die weiteren Ausnahmen nicht aufgeführt sind.

Fazit: In der Wieslocher Fußgängerzone muss eine Mund-Nasen-Bedeckung nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Aber eben auch nur dann!

Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, ob er dennoch eine Maske trägt.

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