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Freitag, April 26, 2024
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GRN-Kliniken lockern Besuchsregeln

Ab 5. Juli dürfen Patienten in den Kliniken Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim wieder ab dem ersten Tag Besuch empfangen

Die sinkenden Inzidenzzahlen im Rhein-Neckar-Kreis machen es möglich: Ab Montag, 5. Juli, dürfen Patienten der GRN-Kliniken in Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim wieder vom ersten Tag an Besucher empfangen. Damit lockert die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH die Corona bedingen Besuchsregeln, die während der Pandemie Besuche nur in Ausnahmefällen ermöglicht hatten.

Ein Besucher pro Tag und Patient – ab dem ersten Krankenhaustag

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Ab dem ersten Krankenhaustag dürfen Patienten im Zeitfenster von 10 bis 17 Uhr einen Besucher pro Tag empfangen. Die Personen können von Tag zu Tag wechseln, sodass über mehrere Tage verteilt auch der Besuch von verschiedenen Personen möglich ist. Die Dauer des Besuchs ist im genannten Rahmen zeitlich nicht begrenzt. Die Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin zu beachten, unter anderem auch das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Sofern Besucher nicht geimpft sind und nicht als von Corona genesen gelten, wird zum Schutz von Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern um die vorherige Durchführung eines Schnelltests gebeten.

Besuche von Kindern möglich – es wird aber um Zurückhaltung gebeten

Kinder unter 14 Jahren gelten nicht als Besuchsperson, können also gemeinsam mit einer erwachsenen Begleitperson zusätzlich als Besucher ins Krankenhaus kommen. Besuche durch Kinder sind also möglich, sollten aber zurückhaltend gehandhabt werden. Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren tragen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz. Ein vorheriger Schnelltest ist nicht verpflichtend, aber auch bei Kindern wünschenswert.

Weitere Informationen zu den Besuchsregelungen der GRN-Kliniken finden Sie hier: https://www.grn.de/medizinische-themenseiten/fragen-und-antworten-zu-corona

Regelungen in den Senioren- und Betreuungszentren

Die Regelungen in den Senioren- und Betreuungszentren sind mit Fortschreiten der Impfungen in den Heimen bereits gelockert worden und gelten fort. Hier sind Besuche in der Regel nach vorherigem negativem Antigen-Schnelltest vom selben Tag und mit einem FFP2-Atemschutz zulässig. Ggf. ist eine vorherige Anmeldung notwendig und ein Zeitfenster vorgegeben.

Schauen Sie für nähere Informationen bitte auf die jeweiligen Webseiten der Heime und Betreuungszentren:

https://www.grn.de/schwetzingen/seniorenzentrum/startseitehttps://

www.grn.de/sinsheim/betreuungszentrum/startseitehttps://

www.grn.de/weinheim/betreuungszentrum/startseite

Quelle: GRN Pressestelle

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