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Mittwoch, November 13, 2024
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Waldbrandgefahr – Feuer machen im Wald?

Das Kreisforstamt informiert…

Sie möchten eine Wanderung in unseren heimischen Wäldern unternehmen und den Abend am Lagerfeuer ausklingen lassen? Oder würden gerne an einer schönen Stelle im Wald grillen? Dann gilt es einiges zu beachten!

Im Folgenden erklären wir Ihnen die rechtliche Ausgangslage, zeigen, was es zu beachten gilt und wo Sie sich ggfs. informieren können.

Die Gefahr von Feuer und der Einfluss des Klimawandels

In unserer Kulturlandschaft, in den Wohnflächen, Industrie, Gewerbe, Infrastruktur ist die Natur eng miteinander verzahnt. Auch Feuer ist eine nicht zur unterschätzende Gefahr. Unsere Wälder sind zudem durch den Klimawandel mehr denn je durch Waldbrände bedroht.

Gerade in den letzten drei sehr heißen und trockenen Jahren fiel viel zu wenig Regen. Die Folge waren ausgetrocknete Böden und Pflanzen in Feld, Flur und Wald. In der heißesten Region Baden-Württembergs, der Rheinebene, kam es auch zu kleineren Waldbränden. Die meisten wurden durch Menschen verursacht.

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Die Gefahren und Auswirkungen eines unkontrollierten Feuers im Wald sind vielfältig und verheerend: Feuer bedroht nicht nur den Lebensraum von Tieren und Pflanzen, sondern kann auch auf waldnahe Wohnhäuser übergreifen und die Bevölkerung gefährden. Gleichzeitig vernichtet es Rohstoffe, gespeicherte Energie und setzt dabei in Bäumen gebundenes CO2 frei.

Wegen der von unkontrolliertem Feuer ausgehenden Gefahren gelten folgende rechtliche Regelungen:

  • Machen Sie kein Feuer außerhalb gekennzeichneter Feuerstellen.
  • Achten Sie beim Verlassen der Feuerstelle darauf, dass das Feuer vollständig gelöscht ist.
  • Werfen Sie keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weg.
  • Rauchen Sie nicht im Wald.

Apropos Rauchen: Wussten Sie zum Beispiel, dass das Rauchen im Wald in der Zeit von 1. März bis 31. Oktober sogar gesetzlich verboten ist? Oder dass auch das Feuermachen außerhalb gekennzeichneter Feuerstellen in einem Abstand von 100 Metern zum Wald nicht zulässig ist?

Diese und weitere rechtliche Festsetzungen rund um das Thema „Feuer im Wald“ finden Sie unter § 41 Landeswaldgesetz (LWaldG).

Mögliche Sperrung von Feuerstellen

Im Verlauf des Sommers kann es aufgrund besonderer Trockenheit dazu kommen, dass das Kreisforstamt selbst die gekennzeichneten Feuerstellen sperren muss. Diese Maßnahme wird öffentlich bekanntgegeben und nur dann ergriffen, wenn eine konkrete Waldbrandgefahr besteht. Ob Feuerstellen im Wald gerade gesperrt sind, können Sie auf der Homepage des Landratsamtes prüfen.

Für die Beurteilung der Waldbrandgefahr werden als Indikatoren die Witterung der vergangenen Tage, die Wettervorhersage sowie der Waldbrandindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) herangezogen.

Der Waldbrandindex basiert auf einem komplexen Modell, das aus Daten von Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit, Niederschlagsmenge, sowie der kurz- und langwelligen Strahlung der Atmosphäre eine verständliche Darstellung erstellt.

Der aktuelle Waldbrandindex kann auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes abgerufen werden.

Helfen Sie mit, den Wald durch Beachtung dieser Hinweise vor Feuer zu schützen und melden Sie entdeckte Schadfeuer im Wald umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112. Die Natur dankt es Ihnen.

Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

  • Wo brennt es? – möglichst genaue Ortsangabe, hilfreich sind z. B. markante Geländepunkte (Straße, großer Baum, Wiese oder Weg)
  • Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen, allgemein das Brandausmaß
  • Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  • Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

Für weitere Fragen rund um das Thema „Feuer im Wald“ steht Ihnen das Kreisforstamt per Mail (forstamt@rhein-neckar-kreis.de) oder per Telefon (06221 522-7600) gerne zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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