Generationenbüro und Landratsamt laden ins Palais Hirsch zu einer Infoveranstaltung am 6. Oktober um 18 Uhr ein
Die Vorsorgevollmacht ist eines der wichtigsten Dokumente, für den Fall, dass eine Person nicht mehr in der Lage sein sollte, sich selbst um persönliche Angelegenheiten zu kümmern. Im Falle einer Notsituation können alle oder bestimmte Aufgaben durch eine vertraute Person wahrgenommen werden. Dies kann zum Beispiel plötzlich durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit erforderlich sein. Wenn die erkrankte Person ihre Interessen oder den eigenen Willen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen kann, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt und Ehepartner nicht gegenseitig bevollmächtigt, sollten sie keine schriftliche Vorsorge für den oben genannnten Fall getroffen haben. Eine Vorsorgevollmacht wird bereits ab dem 18. Lebensjahr notwendig, was vielen gar nicht bewußt ist. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte beim Vortrag von Tillmann Schönig, Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informieren. Ebenso gibt es die neuesten Informationen über das zeitlich begrenzte Ehegattenvertretungsrecht ab 2023. Nach dem Vortrag besteht auch noch die Möglichkeit Fragen zu stellen und Termine für die nächsten Beglaubigungssprechstunden zu vereinbaren.
Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06202/87-493 oder per Mail an generationenbuero@schwetzingen.de wird gebeten.
Der Eintritt ist frei
Palais Hirsch, EG, am 6. Oktober 2022 um 18 Uhr, Teilnehmerzahl begrenzt“
Quelle: SStadtverwaltung Schwetzingen