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Donnerstag, April 25, 2024
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TAXI Fahrpreise erhöhen sich ab 1. Juli

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis erlässt zum 1. Juli 2022 eine neue Rechtsverordnung über die Taxigebühren

Fahrpreise für Taxen erhöhen sich um rund 22 Prozent

Wer im Rhein-Neckar-Kreis künftig ein Taxi bestellt, zahlt im Pflichtfahrtgebiet anstelle von bisher 3,10 Euro künftig 3,80 Euro als Grundpreis. Das Kilometer-Entgelt steigt dann bei einer Hin- und Rückfahrt in einem Pkw bis vier Fahrgäste auf 1,20 Euro (bisher 1,00 Euro). Für Fahrten, bei denen der Kunde nur zum gewünschten Ziel fährt ohne Rückfahrt, fallen künftig 2,40 Euro (bisher 2,00 Euro) pro Kilometer an. Wer ein Großraumtaxi bestellt, muss dann bei einer Hin- und Rückfahrt künftig mit 1,60 Euro anstelle von 1,30 Euro pro gefahrenen Kilometer rechnen.

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Für Fahrten, bei denen der Kunde nur zum gewünschten Ziel fährt ohne Rückfahrt, fallen 3,20 Euro statt bisher 2,60 Euro als Kilometer-Entgelt an. Die Beförderung von Reisegepäck, Kinderwagen, Rollstuhl und Tieren bleibt kostenlos. Bei größerem und sperrigen Gepäck bis zu 4 Gepäckstücken fällt eine Stückpauschale von je 2,20 Euro statt 1,80 Euro an. Wenn Taxen warten müssen, wurden bisher 31,20 Euro Wartegeld pro Stunde fällig, künftig sollen es 37,00 Euro sein.

Die neuen Tarife gelten ab Freitag 1. Juli 2022. Die fortgeschriebene Taxitarif-verordnung kann aktuell den amtlichen Bekanntmachungen des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen entnommen werden.

Mit der Tarifanpassung um ca. 22 Prozent soll den gestiegenen Betriebs- und Personalkosten Rechnung getragen werden.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Grundpreis

3,10 Euro auf 3,80 Euro

  • Tarifstufe I (PKW bis 4 Fahrgäste Anfahrt)

1,00 Euro/km auf 1,20 Euro/km

  • Tarifstufe II (PKW bis 4 Fahrgäste Zielfahrt)

2,00 Euro/km auf 2,40 Euro/km

  • Tarifstufe III (PKW ab 5 Fahrgäste Anfahrt)

1,30 Euro/km auf 1,60 Euro/km

  • Tarifstufe IV (PKW ab 5 Fahrgäste Zielfahrt)

2,60 Euro/km auf 3,20 Euro/km

  • Zeitpreis

31,20 Euro/h auf 37,00 Euro/h

  • Gepäckzuschlag

1,80 Euro auf 2,20 Euro je Stück

Hintergrundinformationen:

Im Rhein-Neckar-Kreis gab es seit fast 7 Jahren keine Anpassung der Tarife mehr. Die Taxiunternehmer hatten vor diesem Hintergrund und aufgrund gestiegener Betriebs- und Personalkosten eine Anhebung der Taxitarife gefordert. Zu alledem kommen auch noch die bereits festgelegten Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Juli 2022 und die kräftig gestiegenen Preise für Werkstattbesuche und Kraftstoff.

Bei der Anpassung der Taxitarifverordnung im Rhein-Neckar-Kreis ging ein umfassender Abstimmungsprozess voraus, bei dem unter anderem sämtliche im Rhein-Neckar-Kreis ansässige Taxiunternehmen, alle 54 kreisangehörigen Städte- und Gemeinden sowie auch die Industrie- und Handelskammer und weitere Interessensverbände beteiligt und angehört wurden. Daneben wurden die Preisentwicklungen des Verkehrssegmentes im öffentlichen Personennahverkehr der vergangenen Jahre näher betrachtet und analysiert. Auch die Steigerungen des gesetzlichen Mindestlohns seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurden mit einkalkuliert.

Unberücksichtigt bleibt derzeit die Preisexplosion für Benzin und Diesel an den Tankstellen seit Anfang dieses Jahrs, welche mit einem bundeseinheitlichen Entlastungspaket abgefedert wird. Bei der Tarifkalkulation außen vor bleibt auch der vom Bundestag erst kürzlich beschlossene Gesetzesentwurf für das Mindestlohngesetz, den geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro zu erhöhen. Das zuständige Amt für Nahverkehr bleibt daher im engen Dialog mit den Unternehmern und Interessensverbänden, um künftig notwendige Änderungen der Taxitarife möglichst zeitnah umzusetzen.

Die neuen Tarife hat das Landratsamt in seiner staatlichen Funktion festgesetzt. Mithilfe eines im Taxi installierten und geeichten Taxameter wird sichergestellt, dass der Fahrgast dem ermittelten Fahrpreis vertrauen kann; die Überprüfung der korrekten Funktionsweise ist Aufgabe des Eichamtes. Der Taxitarif ist für alle im Rhein-Neckar-Kreis ansässigen Taxiunternehmen und für jedes einzelne Taxi innerhalb des Gemeindebezirks der jeweiligen Standortgemeinde des Taxibetriebs als Pflichtfahrbereich verbindlich.

Foto: Symbolfoto / Pixabay

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