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Montag, April 29, 2024
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Sinsheim – Wasserentnahmestellen weiterhin geschlossen

Freigabe durch das Wasserrechtsamt ohne Genehmigung nicht möglich

In Sinsheim gibt es in den Stadtteilen insgesamt neun Wasserentnahmestellen in Adersbach, Dühren, Ehrstädt, Eschelbach, Hasselbach, Hilsbach, Hoffenheim, Waldangelloch und Weiler. Die Einrichtung erfolgte seit den 70er Jahren, einige wurden mit Stilllegung der örtlichen Wasserversorgung in den 80ern eingerichtet, eine neuere noch 2019. Die Wasserentnahmestellen wurden zum Großteil für die Landwirtschaft eingerichtet, teilweise im Zuge von Flurbereinigungen, teilweise durch die selbstständigen Gemeinden, teilweise von der Stadt Sinsheim. Die Stadt Sinsheim unterhält alle Wasserentnahmestellen. Die Wasserentnahmestellen werden von örtlichen Quellen beziehungsweise Gewässern gespeist. Es handelt sich um Brauchwasser. Einige Wasserentnahmestellen sind an stillgelegte Trinkwasseranlagen gekoppelt.

Aufgrund anhaltenden Niedrigwassers in 2022 mussten die Wasserentnahmestellen vergangenes Jahr geschlossen werden. Dabei wurde vom Wasserrechtsamt des Landratsamts festgestellt, dass die Stadt für keine Wasserentnahmestelle eine rechtliche Genehmigung hat. Das Landratsamt hat der Stadt sowohl im August 2022 als auch neuerlich im März 2023 mitgeteilt, dass bei Entnahme von Oberflächenwasser eine Erlaubnis erteilt werden muss. Dies ist im Wasserhalushaltsgesetz § 8 Abs.1 geregelt. Nach Prüfung durch das Landratsamt steht fest, dass das Wasserrechtsamt ohne wasserrechtliche Genehmigung keine Freigabe für die Stadt Sinsheim erteilen kann. Am 30.03.2023 hat die Stadt die entsprechenden Voraussetzungen für einen Antrag erhalten. Derzeit arbeitet das städtische Amt für Infrastruktur an der Erstellung der wasserrechtlichen Anträge.

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Fest steht, dass eine Wiedereröffnung der Wasserentnahmestellen zu Investitionen führt. Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, werden diese im Gemeinderat zur Diskussion gestellt.

Sofern die Wasserentnahmestellen in der Zukunft wieder geöffnet werden können, darf das dort entnommene Wasser nur auf Grundstücken im Außenbereich verwendet werden. Die Verwendung auf Grundstücken, welche an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, ist nach der Wasserversorgungssatzung (Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser) der Stadt Sinsheim untersagt.

Quelle: Stadtverwaltung Sinsheim

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