16.5 C
Mannheim
Sonntag, April 28, 2024
StartAllgemeinWiesloch: Verkehrssicherheit im Ortsteil Schatthausen - Gefahr erkannt, Gefahr gebannt?

Wiesloch: Verkehrssicherheit im Ortsteil Schatthausen – Gefahr erkannt, Gefahr gebannt?

Und täglich grüßt das Murmeltier, könnte man sagen. Kaum ein Tag, an dem in der Ravensburg Straße in Schatthausen (L547) nicht gehupt wird. Nahezu tagtäglich kommt es zu brenzligen Situationen. Durch die örtlichen Verhältnisse besteht eine Gefahrenlage, so die Anwohner. Die Stadt bestreitet das.

Am vergangenen Donnerstag ergab sich dort nun ein schwerer Unfall mit 3 Verletzen als ein Traktor mit einem Pkw kollidierte. Die Feuerwehr rückte mit einer Vielzahl an Einsatzkräften an.

Forderung: 30 Km/h statt 50 Km/h

Die Situation

Werbung
Drohnenführerschein A2

Aus beiden Fahrtrichtungen fahren Autos und Schwerlastverkehr mit mindestens 50 km/h, meist jedoch mehr vorbei. Orts auswärts erreichen manche wohl auch mehr als 70 Stundenkilometer. Was sehr unsinnig ist, denn nach wenigen Metern müssen diese sowieso wieder abbremsen aufgrund des folgenden Kreisverkehrs.

Ortsausfahrt Schatthausen Richtung Mauer

Orts einwärts verhält es sich vergleichbar, vom Kreisverkehr kommend wird in Höhe des Wasserschlosses gerne erstmal kräftig beschleunigt.

Ortseinfahrt Schatthausen Richtung Wiesloch

Bereits vor zwei Jahren wandten sich Anwohner dieses Bereiches der Ravensburg Straße an die Stadt Wiesloch, zum einen an den für Straßenverkehr zuständigen Herrn Morlock zum anderen suchte man auch das persönliche Gespräch zu Bürgermeister Sauer. Bei beiden Dialogversuchen fühlten sich die Hausbesitzer von der Stadt Wiesloch nicht ernst genommen.

Während in Wiesloch mehr und mehr 30er-Zonen aufgrund des angeblichen Lärmschutzes eingerichtet werden, wird dies auf dem Dorf in Schatthausen verweigert? Die Stadt sieht weder Gefahr noch hört sie Lärm?

Zweifelsohne zählt die Ravensburg Straße als Teil der Landesstrasse L547 zu den meistbefahrenen Straßen in Wiesloch. Sie ist eine der Hauptverkehrsadern und wird von morgens um vier bis spät in die Nacht von einer Vielzahl von schweren Lkws in beiden Fahrrichtungen befahren. In der Ortsmitte im Bereich der Ravensburg Straße 30 schlängelt sich der Verkehr mit Mühe durch die enge Straße mit ihren Kurven. Nicht selten gerät der Verkehr in diesem Nadelöhr zum Stocken.

Ravensburg Straße in Höhe des Restaurants – Verkehrsspiegel

Ob Hofausfahrt, Ausfahrt vom Restaurant Parkplatz oder die auch landwirtschaftlich genutzte Straße am Wasserschloss – wer von dort kommt und in die Ravensburg Straße fahren will oder die Straße zu Fuß überqueren will, muss dies vorsichtig tun.

An der Zufahrtsstraße zum Wasserschloss und dem landwirtschaftlichen Betrieb, dem Rouvenhof, ereignete sich nun am Donnerstag, dem 3. August ein schwerer Unfall mit einem Traktor.

Ortsausgang Blick in Fahrtrichtung Mauer

Die Ortsdurchfahrt Schatthausen in Höhe des Restaurants „La Sorgente“ musste für mehrere Stunden voll gesperrt werden. Drei Verletzte forderte der Zusammenstoß zwischen einem PKW-Kombi und einem alten Traktor.

Ein 34-jähriger Fahrer eines Skoda war auf der Ravensburgerstraße in Fahrtrichtung Mauer unterwegs. Kurz vor dem Ortsausgang, in Höhe des Wasserschlosses, entschied er sich dazu, einen vor ihm fahrenden Traktor zu überholen.

Während des Überholvorgangs lenkte der Traktorfahrer jedoch plötzlich nach links, was zu einer Kollision führte. Der Traktor kippte dabei um, und die Airbags im Skoda wurden ausgelöst. Der Skoda-Fahrer und die beiden Insassen des Traktors erlitten leichte Verletzungen und wurden mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht.

Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf über 30.000 Euro. Die genaue Ursache des Unfalls wird derzeit noch von den Ermittlungsbehörden untersucht.

Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man wie auf anderen Straßen auch überholen, sofern nicht ein Überholverbot angeordnet ist.

„Grundsätzlich gestattet die StVO auch innerorts das Überholen anderer Verkehrsteilnehmer. Allerdings gilt dies nur unter bestimmten Umständen. Kurz gesagt: Sie dürfen nur dann innerorts überholen, wenn dabei jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.“ so der Automobilclub ACV.

Weiter heißt es: „Die StVO schreibt klar vor: Überholen darf nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der andere Verkehrsteilnehmer fährt (§5 StVO). Dabei haben Sie sich natürlich dennoch an die maximal zulässige Geschwindigkeit zu halten, die innerhalb geschlossener Ortschaften meist bei 50 km/h liegt.“

Donnerstags hat das Restaurant am Wasserschloss seinen Ruhetag, man stelle sich nur mal vor, der Unfall hätte sich an einem anderen Tag ereignet und die Restaurantgäste hätten den tragischen Unfall von der Sommerterrasse mit erleben müssen.

Möglicherweise hätten auch umherfliegende Fahrzeugteile zu schweren Verletzungen der Gäste führen können. Auch wenn dies reine Spekulation ist, zeigt sich oft genug, dass die unglaublichsten Unfälle durchaus schnell zu Realität werden können.

Man denke beispielsweise an den schweren Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Linienbusses in Heidelberg-Ziegelhausen im vergangenen Jahr.

Der Wunsch nach einem Verkehrsspiegel

Entlang der Ravensburg Straße finden sich mehrere Bereiche, an denen Verkehrsspiegel angebracht sind. Auf der dem Restaurant gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich der Parkplatz des Restaurants La Sorgente. An einem der dort befindlichen Bäume war mal ein Verkehrsspiegel montiert.

Vermutlich aufgrund von Vandalismus oder unfallbedingt wurde dieser beschädigt und ersatzlos demontiert. Geblieben ist nur die Halterung für den Verkehrsspiegel. Die Stadt Wiesloch weigert sich jedoch Ersatz zu beschaffen, um somit, wie die Anwohner sagen, Verkehrssicherheit zu schaffen.

Stattdessen lässt man es darauf ankommen, darauf ankommen, dass es an besagter Stelle zwangsläufig zu einem schweren Unfall kommen muss, bevor man handelt.

Halterung Verkehrsspiegel

Die Stadt bestreitet, dass es eine unübersichtliche Verkehrssituation in diesem Bereich der Straße gäbe.

Die Antwort vom Baurechtsamt:

„Das Aufstellen eines Verkehrsspiegels als straßenverkehrsrechtliche Maßnahme wird von uns grundsätzlich sehr kritisch gesehen, da Verkehrsuntersuchungen gezeigt haben, dass keine tatsächliche Wirksamkeit hergestellt wird. So besteht durch ein Verkehrsspiegel Blendgefahr durch Scheinwerfer und Sonneneinstrahlung. Schwerwiegender ist jedoch, dass durch das verzerrte und verkleinerte Spiegelbild die Gefahr einer Falschinterpretation der Verkehrssituation (Entfernung und Geschwindigkeit der Fahrzeuge) entsteht. Vielmehr muss – sofern keine Sicht besteht – nach § 10 der Straßenverkehrsordnung (Einfahren und Ausfahren) der Ausfahrende sich einweisen lassen oder sich zentimeterweise in den Verkehrsraum hineintasten. Im Bereich Ihres Anwesens besteht darüberhinaus keine unübersichtlichen Verkehrssituation wie beispielsweise eine Kurve, die die Sicht in den Verkehrsraum verhindert.“

Sicht in den Verkehrsraum

„Sich einweisen lassen“ und „zentimeterweise in den Verkehrsraum hineintasten“ so der Lösungsvorschlag der Stadt Wiesloch.

Der Wunsch nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung

Die Antwort vom Baurechtsamt:

„Was die Geschwindigkeitsbeschränkung betrifft: Innerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Beschränkungen des fließenden Verkehrs, also die Reduzierung der Geschwindigkeit, können nur aus Gründen des Lärmschutzes oder aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs angeordnet werden. Die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen liegen nach dem aktuellen Lärmaktionsplan nicht vor. Der Reduzierung der Geschwindigkeit aufgrund der Verkehrssicherheit kann nur dann erfolgen, wenn aufgrund einer besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Eine solche konkrete Gefahrenlage, welche u.a. sich aus der Unfallstatistik ergibt, besteht vorliegend nicht. Daher liegen keine straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung vor.“

Auf dem nachfolgenden Foto sieht man noch den Rohrpfosten, an dem mal ein Verkehrszeichen angebracht war. Das 50 Km/h Verkehrszeichen wurde dort zur Verärgerung der Anwohner, aber auch der Restaurantbesitzer entfernt.

Erst ab dieser Stelle sollte 50er-Zone sein! – Das Schild soll wieder zurück, fordern die Bürger

Das 50er-Schild wurde versetzt, unmittelbar in Höhe der Ravensburg Straße 3 und vor dem Hof des Restaurants. Dies hat zur Folge, dass viele Autofahrer, LKWs und Transporter, aber auch Motorradfahrer schon weit vor dem Schild beschleunigen und auf Höhe des Restaurants geschätzt 60-70 km/h erreichen.

Die Betreiber des Feinschmeckerrestaurants „La Sorgente“, das übrigens vor kurzem erst Platz 1 des Schlemmerblock-Award 2023 unserer Region belegte, äußern auch Unverständnis und den Wunsch nach einem sicheren Fußgängerüberweg für ihre Gäste.

Warum man das 50er-Schild nicht einfach um einige Meter versetzen will, ist für die Gastronomen ebenso wie für die Anwohner der Straße nicht nachvollziehbar. Zumal der Pfosten ja noch ungenutzt dasteht und man nur das Schild selbst ummontieren müsste. Dort wo aktuell 50 ist, wünscht man sich 30!

Die Gastronomen wünschen sich, dass ihre Gäste die Ravensburg Straße sicher überqueren können. Selbst in Google-Bewertungen der Restaurantbesucher wird die Gefahr bei der Straßenüberquerung thematisiert.

„Gute italienische Küche. Aufmerksames Personal. Beim Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite muss man mit Kindern aufpassen.“ so eine Restaurant-Bewertung bei Google. Der letzte Satz sagt schon vieles aus.

In die von der Stadt genannte Unfallstatistik kann seit Donnerstagnacht nun ein weiterer Unfall aufgenommen werden. Bleibt die Frage: Wie viele Unfälle braucht es in der Statistik, bis Maßnahmen ergriffen werden? Welche Unfallkategorie muss dabei erfüllt sein? Braucht es erst Schwerverletzte oder gar Tote?

Kurioses am Rande:

Eine Sitzbank mit Blick auf den Kreisverkehr scheint im ersten Moment schon etwas kurios.

Denn wer setzt sich denn schon gerne an einen stark frequentierten Kreisel? Bei näherem Nachdenken könnte man auf zwei Vermutungen kommen.

Zum einen dient die Bank den Kunstinteressierten, die das Kunstwerk im Kreisel in aller Ruhe betrachten und auf sich wirken lassen möchten. Und zum Anderen den Schaulustigen, die darauf warten, dass mal ein Auto mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf den Kreisel zu steuert? – Das dürfte ein einschlagendes Erlebnis im wahrsten Sinne des Wortes werden!

So was möchte keiner erleben oder Augenzeuge eines solchen schweren Unfalls werden.

In diesem Sinne wäre es wünschenswert, wenn die Stadt einlenkt und nochmal überprüft, ob Verkehrsspiegel und Geschwindigkeitsreduzierung nicht doch Sinn ergeben. Einen Zebrastreifen zu schaffen, wäre sicher verwaltungstechnisch ein höherer Aufwand und auch mit mehr Kosten verbunden als ein Spiegel und ein Ummontage eines Verkehrszeichens.

Die Bürger, welche auch Wähler sind, wären auch für eine späte Einsicht dankbar!

Text und Fotos: Robert Pastor

Anm. d. Red.: Für eingereichte oder namentlich gekennzeichnete Beiträge sind die Verfasser verantwortlich. Form, Stil und Inhalt liegen allein in der Verantwortung des Verfassers. Die hier veröffentlichte Aussagen können daher von der Sichtweise der Redaktion oder des Herausgebers abweichen.

Folgendes zum Thema könnte Sie auch interessieren:

Stadtrat Thorsten Krings im Mai 2021: Verkehrssicherheit in allen Ortsteilen vorantreiben

Werbung
  • pressemeier
  • Wahlen 2024 - Jetzt Wahlwerbung buchen
  • Goldsparbox und Goldsparen
  • oelwelt24 Sonnenblumenöl
  • Goldankauf Wiesloch
  • berlin 2024 love ´ revolution t-shirt
  • Pressearbeit PR Agentur RPM

Werbung

Hier könnte auch Ihre Werbung stehen!

Am beliebtesten

Werbung