20.3 C
Mannheim
Donnerstag, Mai 9, 2024
StartAllgemeinKommt es zum Generalstreik in Deutschland? - Bauern-Demos und Protest im ganzen...

Kommt es zum Generalstreik in Deutschland? – Bauern-Demos und Protest im ganzen Land

Bahnstreik 2024 dürfte klar sein, aber was erwartet uns noch im neuen Jahr? – Möglicherweise ein bundesweiter Generalstreik 2024?

Am Montagmorgen hatten sich tausende Landwirte und Bauern aus ganz Deutschland in Berlin am Brandenburger Tor versammelt, um gegen die Ampel-Politik und den Wegfall der Agrardiesel-Subventionen zu demonstrieren. Aber es geht um noch so viel mehr.

Unter dem Motto: „Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!“ rief der Deutsche Bauernverband gemeinsam mit den Landesbauernverbänden zu einer Demonstration und Kundgebung in Berlin auf.

Werbung

Nicht nur in Berlin waren Traktoren unterwegs. In Leipzig sorgten die Bauern mit 220 Traktoren für ein Verkehrschaos in der City. In Hannover waren auf der A2 ebenfalls Traktoren unterwegs und sorgten für stundenlange Sperrungen auf der Autobahn.

Meldungen aus ganz Deutschland so z.B. „Mehr als 80 Traktoren legen Verkehr in Trier lahm“ oder „Trecker-Konvoi in der City: Landwirte protestieren auch in Hamburg“ – Der Spiegel berichtet: „Landwirte blockieren zahlreiche Autobahnauffahrten – Die Proteste gehen weiter: In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben Bauern mit ihren Traktoren den Verkehr gestört. Allein im Landkreis Görlitz waren zehn Auffahrten nicht mehr befahrbar.“

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir stellt sich den Bauern in Berlin und hält eine Rede auf der Bühne (siehe Video unten). Neben den Landwirten waren Forstwirte, Gärtner und Landschaftsgärtner, Imker, Winzer und die verschiedensten anderen Berufsgruppen vertreten. Ihr Vertrauen in die Politik ist stark beschädigt und wie der Redner des deutschen Bauernverbandes sagt: „Für mich haben Sie als Landwirtschaftsminister und die Bundesregierung ihre Glaubwürdigkeit absolut verspielt“.

Der Tagesspiegel titelt wie folgt: „Ärger wegen Kürzungen für Bauern: Cem Özdemir kämpft auch um seine Zukunft“ und schreibt weiter: „Keinem anderen Minister bereitet der Sparhaushalt der Ampel so großen Ärger wie Cem Özdemir von den Grünen. Der Landwirtschaftsminister kämpft für die Bauern – und für seine Karriere.“.

Video Bauerndemo in Berlin 18.12.2023

Video der Demo mit Redebeiträgen von Joachim Rukwied (deutscher Landwirt Präsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg) sowie Cem Özdemir (Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft).

In den Schlagzeilen der Nachrichten: „Tausende Landwirte protestieren mit Traktoren in Berlin gegen die Politik der Ampel-Regierung“

So berichten die großen Medien: „Bauernprotest gegen Aus von Diesel-Subvention“ meldet ZDFheute – „Bauern-Protest in Hamburg: 34 Traktoren am Heiligengeistfeld“ so NDR – „Wut auf Ampel-Steuerpläne: Bauern-Protest legt Berlin lahm“ berichtet BR – „Bauernprotest auf Brücken: Verkehr nicht betroffen“ schreibt die SZ – „„Hau ab, hau ab“: Wie Cem Özdemir den Zorn der Bauern zu spüren bekommt“ teilt die Augburger Allgemeine mit – „Bauern-Protest in Berlin: Landwirte kündigen „heißen Januar“ an“ informiert die Berliner Zeitung.

Nach der Demonstration in der Bundeshauptstadt Berlin am Montag, fand am heutigen Donnerstag eine weitere Demo in Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart statt.

Der SWR schreibt: „Stadtverwaltung lässt nur 150 Traktoren in die Innenstadt – Stuttgart: Bauern-Demo gegen Sparpläne des Bundes„.

Ist ein Generalstreik in Deutschland denkbar?

In Deutschland ist das Streikrecht nicht in der Verfassung verankert

Viele demokratische Länder erkennen das Streikrecht als Teil der grundlegenden individuellen oder kollektiven Rechte an. Das Streikrecht in der Verfassung findet sich beispielsweise in Ungarn, Tschechien, Estland, Litauen und selbst der Ukraine.

In Frankreich sind politische Streiks zwar generell untersagt, jedoch nicht in Bezug auf arbeits- und sozialpolitische Themen. Ein Beispiel hierfür ist der einmonatige Generalstreik in Frankreich im Oktober 2010 gegen Rentenkürzungen, der legal war – ein vergleichbarer Streik wäre in Deutschland wahrscheinlich verboten gewesen. Auch in Belgien, Italien, Spanien, Portugal und Griechenland sind Generalstreiks gegen sozialpolitische Entscheidungen demokratischer Alltag. Im Gegensatz dazu stehen politische Streiks und Generalstreiks in Deutschland weiterhin unter dem Verdacht der Umstürzlerei und Revolution. Die bestehenden Streikverbote spiegeln bis heute die Befürchtung wider, dass eigenständige politische Aktivitäten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in gewisser Weise institutionalisiert sind.

„Das Streikrecht ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Das Recht, für Tarifverträge zu streiken – arbeitsrechtliche Streiks – ergibt sich aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG). Die Regeln dazu stehen nicht im Gesetz.“ so die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GWE). Weiter wird erklärt: „Der politische Streik ist kein Streik im Sinne des Arbeitsrechts oder zumindest kein rechtmäßiger Streik im Sinne des Arbeitsrechts.“

Um politische Forderungen durchzusetzen, so das Bundesarbeitsgericht (BAG), darf die Arbeit nicht niedergelegt werden: Rechtswidrig ist ein Arbeitskampf, der zur Durchsetzung eines tariflich nicht regelbaren Zieles geführt wird.“

„Die Unterscheidung in gewöhnliche und politische Streiks legt bereits nahe, dass es sich beim politischen Streik um eine Sonderform des Streiks handele. Diese Sonderbehandlung des politischen Streiks ist bereits das Ergebnis einer Politik, die zulässige und legitime Streiks von illegitimen unterscheiden will. Diese Unterscheidung ist in Deutschland zwar besonders ausgeprägt, jedoch erst seit den 1950er Jahren. Zu Beginn der Arbeiterbewegung waren die Unternehmer bemüht, Streiks generell verbieten zu lassen. Das machte im Grunde jeden Streik politisch. So wurden die ersten großen Streikwellen in Deutschland zwischen 1869 bis 1872 auch militärisch niedergeschlagen.“ erklärt der Politikwissenschaftler Jörg Nowak.

Er spricht von einem Verbot, das keins ist. Zwar gelten politische Streiks in Deutschland als verboten. Doch so einfach ist es nicht, sagt der Politikwissenschaftler. Denn auch in Deutschland wurde und wird politisch gestreikt.

„Erst seit den Streiks der Zeitungsbetriebe 1952, bei denen Beschäftigte für mehr Rechte im Betriebsverfassungsgesetz kämpften, gilt in Deutschland der politische Streik als verboten.“

Wie weitgehend dieses Verbot ist, bleibt allerdings umstritten: Im Grundgesetz ist das Streikrecht keineswegs eingeschränkt. Dass der Urteilsspruch von 1952 durch das Freiburger Landesarbeitsgericht als generelles Verbot politischer Streiks interpretiert wird, ist zunächst ein Kompromiss der Gewerkschaften mit der politischen Ordnung.

Das Gericht entschied damals lediglich, dass die Zeitungsstreiks rechtswidrig seien, unterstrich aber ausdrücklich, dass sie nicht verfassungswidrig sind: „Sollte durch vorübergehende Arbeitsniederlegung für die Freilassung von Kriegsgefangenen oder gegen hohe Besatzungskosten oder gegen hohe Preise demonstriert werden, dann könnte dieser politische Streik wohl kaum als verfassungswidrig angesehen werden.“

Das Verbot von Generalstreiks und politischen Streiks in Deutschland ist auch völker- und europarechtlich umstritten. Einige Gewerkschaften wie die IG Bau, verdi oder die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben in der Vergangenheit die Legalisierung politischer Streiks gefordert, die Debatte darum dürfte nun wieder Fahrt aufnehmen. Denn bundesweit nahmen Landwirte ihre Fahrt auf, nach Berlin.

Im Internet und den Medien ließt man nun: „Landwirte rufen zum Generalstreit am 8. Januar 2024 auf“ – „Bauernverband droht mit Protesten in einem noch nie dagewesenen Ausmaß“.

Einem solchen Protest könnten sich auch andere Berufsgruppen anschließen. So auch das Transportgewerbe, aber die Gastronomie beide erwarten Kostensteigerungen in nächsten Jahr. Oder man denke auch an die Pflegeberufe. Kaum ein Berufsstand der nicht von kommenden Belastungen der Ampelregierung betroffen sein dürfte. Und schließlich trifft es auch die Verbraucher. Preissteigerungen überall wo man hin sieht. Daher ist es wenig verwunderlich das den Landwirten trotzdessen das sie Staus verursachen, Sympathie von der Bevölkerung entgegen gebracht bekommen.

„Generalstreik nur bei Angriff auf Demokratie“ erklärt DW

„Die Politiker, die danach das Grundgesetz erarbeiteten und beschlossen, wollten der Erpressbarkeit der Staatsorgane vorbeugen und erlaubten einen Generalstreik nur, wenn Demokratie und Freiheit angegriffen würden. Bestärkt wurden die Politiker in den 1950er Jahren durch Juristen wie Hans Carl Nipperdey. Er vertrat die Auffassung, das erst einmal alle Bürger folgsam zu sein haben. Das entsprach dem Gedankengut, das Nipperdey bereits während des Kriegs vertreten hatte, als er von der Pflicht des „Gefolgsmannes gegenüber dem Gefolgschaftsführer“ schrieb. Nach einem Druckerstreik 1952 erfand Nipperdey die „unternehmerische Persönlichkeit“, die ein Grundrecht habe, sich zu entfalten. Ihr zu folgen, sei erste Bürgerpflicht. Dem Unternehmer oder der Politik mit einem Generalstreik zu begegnen, dürfe nur die absolute Ausnahme sein.“ erklärt Die Deutsche Welle – Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland (DW).

Weiter schreibt der Autor Wolfgang Dick bei DW: „Derartige Rechtsauffassungen haben ganze Juristengenerationen einfach beibehalten. Doch gelten viele Rechtsvorschriften in Deutschland heute als veraltet. Die einzige Ausnahme für einen erlaubten allgemeinen Widerstand in Deutschland gibt es deshalb, weil die Schöpfer des Grundgesetzes die Arbeiteraufstände zwischen 1916 und 1918 ehren wollten. Die damaligen Massenstreiks wendeten sich gegen Ungleichheit, Hunger und Krieg. Und in einem solch eindeutigen Fall sollte Widerstand erlaubt sein, meinten die Autoren des Grundgesetzes.“

Der europäische Vergleich

„Im europäischen Vergleich sind politische Streiks, die sich gewöhnlich gegen die Regierungspolitik richten, neben Deutschland nur in Dänemark und Großbritannien verboten.“ so der wissenschaftliche Dienst des Bundestages.

Weiter schreibt man: „In Österreich sind sie zwar legitim, aber unüblich. In Schweden sind politische Streiks nicht per se verboten, sondern nur, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Der schwedische Arbeitsgerichtshof hat ausgeführt, dass insbesondere politische Protest- und Demonstrationsstreiks von kurzer Dauer zulässig sind. In den übrigen neuen EU-Mitgliedstaaten sind sie zugelassen oder werden jedenfalls von den Gerichten toleriert.“

In Deutschland ist es erforderlich, dass Streiks von den Parteien eines Kollektivvertrags initiiert werden, um als rechtmäßig zu gelten. Das erklärte Ziel eines solchen Arbeitskampfes sollte die Verhandlung eines Kollektivvertrags sein. Nach geltendem Recht ist ein Generalstreik in Form eines Demonstrationsstreiks oder politischen Streiks nicht vorgesehen.

Europäisches und internationales Recht

„Die Europäische Sozialcharta, die durch den Bundestag ratifiziert wurde und seit 26.2.1965 in Kraft ist, stellt einen völkerrechtlichen Vertrag dar, der unter anderem die Gewährung von Arbeitskampffreiheit thematisiert. Nach Art. 6 Ziff. 4 Europ. Sozialcharta ist „das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten vorbehaltlich etwaiger Verpflichtungen aus geltenden Gesamtarbeitsverträgen“ anerkannt. Nach Meinung des Sachverständigenausschusses, der das zuständige Organ für die Kontrolle der Einhaltung der Sozialcharta durch die Vertragsstaaten ist, verstößt das deutsche Arbeitskampfrecht mit seiner Begrenzung auf tariflich regelbare Ziele sowie das gewerkschaftliche Streikmonopol gegen die Sozialcharta.“, so der wissenschaftliche Dienst.

Am 3. Februar 1998 gab das Ministerkomitee des Europarats der Bundesrepublik Deutschland die „Empfehlung“, die Ergebnisse des Expertenausschusses zu berücksichtigen. Einige Meinungen in der Literatur legen nahe, dass die Auswirkungen auf das Arbeitskampfrecht erheblich sein könnten. Es besteht jedoch Uneinigkeit darüber, in welchem Verhältnis die Europäische Sozialcharta zum Bundesrecht steht. Unbestritten ist jedoch, dass sie eine völkerrechtliche Verpflichtung ist, der die Rechtsprechung und der Gesetzgeber, der völkerrechtliche Verpflichtungen umsetzen muss, unterliegen. Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält keine explizite Regelung des Arbeitskampfs, die über die Koalitionsfreiheit (Art. 11) hinausgeht. Das Europäische Gemeinschaftsrecht gibt nur vage Hinweise zum Arbeitskampfrecht.

Gemäß Artikel 137 Absatz 5 des EG-Vertrags hat die Gemeinschaft keine Befugnis zur Gesetzgebung über das Koalitionsrecht, das Streikrecht und das Aussperrungsrecht. Die Koalitionsfreiheit wird jedoch (obwohl im EG-Vertrag nicht ausdrücklich genannt) als grundrechtliche Garantie betrachtet, die als sogenannte „allgemeine Rechtsgrundsätze“ Teil des Primärrechts der Gemeinschaft ist. Darüber hinaus hat der Rat eine Charta zu sozialen Grundrechten der Arbeitnehmer verabschiedet, die besagt, dass bei Interessenkonflikten Kollektivmaßnahmen, einschließlich Streiks, vorbehaltlich nationaler Regelungen möglich sein sollen.

Generalstreik vom November 1948

Nach der Währungsreform kam es zu einem Missverhältnis zwischen gestiegenen Preisen, insbesondere für Lebensmittel, und den gesetzlich eingefrorenen Löhnen. Rund neun Millionen der fast zwölf Millionen Beschäftigten in der amerikanisch-britischen Bizone beteiligten sich an diesem generalstreikähnlichen Arbeitsausstand, der von Gewerkschaften organisiert wurde. Der Streik sollte auf die wirtschaftliche Ungleichheit aufmerksam machen, die durch die Währungsreform und die darauf folgenden Preiserhöhungen verursacht wurde.

Obwohl die unmittelbaren Auswirkungen des Streiks begrenzt waren, trug er dennoch zur Entstehung der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland bei. Diese Ereignisse sind ein wichtiger Bestandteil der Nachkriegsgeschichte Deutschlands und haben die wirtschaftliche und politische Entwicklung des Landes beeinflusst.

Am 20. Juni 1948 wurde in der Trizone, einem Bündnis aus den amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszonen, eine Währungsreform durchgeführt. Dabei ersetzte die Deutsche Mark sowohl die Renten- als auch die Reichsmark, die infolge der Inflation ihren Wert verloren hatten. Gleichzeitig hob Ludwig Erhard, der Direktor der Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, die bis dahin geltenden Vorschriften zur Preisbindung und Bewirtschaftung auf. Trotz einer erheblichen Ausweitung des Warenangebots übertraf die Nachfrage diese bei Weitem, was Preiserhöhungen von bis zu 200 Prozent zur Folge hatte. Dies führte zu einem deutlichen Rückgang der Lohnquote, da die seit 1939 gesetzlich eingefrorenen Löhne nicht angehoben wurden. In vielen Städten der amerikanisch-britischen Bizone brachen Unruhen auf Wochenmärkten aus, begleitet von Demonstrationen, zu denen verschiedene Gewerkschaften aufriefen. Obwohl auch die Bevölkerung in der französischen Besatzungszone unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten litt, untersagten die Franzosen jegliche Form des Protests in ihrem Einflussgebiet.

Streiks der Zeitungsbetriebe 1952

Die Streiks der Zeitungsbetriebe in Deutschland im Jahr 1952 waren eine bedeutende Arbeitsniederlegung im Bereich der Presse. Der Streik begann am 17. März 1952 und dauerte bis zum 22. April 1952. Er war eine Reaktion auf die politische Situation und die Einschränkungen der Pressefreiheit in der damaligen Zeit.

Der Auslöser des Streiks war das sogenannte „Notstandsrecht für den Pressebereich“, das von der deutschen Bundesregierung unter Konrad Adenauer erlassen wurde. Dieses Gesetz gab der Regierung das Recht, bei außergewöhnlichen Ereignissen oder Störungen der öffentlichen Ordnung Maßnahmen zu ergreifen, die die Pressefreiheit einschränken konnten.

Die Journalisten und Mitarbeiter von Zeitungsverlagen wehrten sich gegen dieses Gesetz, da es als Einschränkung der Pressefreiheit und als Eingriff in die Unabhängigkeit der Medien wahrgenommen wurde. Der Streik führte zu erheblichen Einschränkungen in der Zeitungsproduktion und Verbreitung.

Der Konflikt endete mit Zugeständnissen der Bundesregierung und Veränderungen in der Gesetzgebung, die die Pressefreiheit besser schützen sollten. Die Ereignisse von 1952 haben dazu beigetragen, die Bedeutung der Pressefreiheit in Deutschland zu betonen und die Debatte über die Grenzen staatlicher Interventionen im Pressebereich zu intensivieren.

Obwohl politische Streiks nach dem Urteil von 1952 überwiegend als illegitim betrachtet werden, gab es zahlreiche politische Streiks in der Bundesrepublik

Jörg Novak zählt auf: Im Jahr 1968 streikten viele Betriebe gegen die Notstandsgesetze, obwohl die Führung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) dies unterbinden wollte.

Gegen das Misstrauensvotum gegen Willy Brandt streikten im Jahr 1972 etwa 100.000 Beamte, Angestellte und Arbeiter/-innen.

Auch gegen den im Jahr 1996 von der Regierung Kohl (CDU) verfolgten Plan, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu kürzen, gab es zahlreiche Streikaktionen, die schließlich das Gesetz zu Fall brachten. So besetzten unter anderem 7000 Bauarbeiter die Baustelle am Potsdamer Platz.

Die IG Metall rief im Jahr 2007 wiederum zu ,Protesten während der Arbeitszeit’ gegen die Rente mit 67 auf, daran beteiligten sich rund 300.000 Beschäftigte.

Die Beispiele, so Novak, zeigen, dass das Verbot von politischen Streiks in Deutschland weder juristisch auf sicheren Füßen steht, noch de facto eingehalten wird. Je nach politischer Situation finden trotz entgegengesetzter juristischer Lehrmeinung auch in Deutschland politische Streiks statt, die nicht bestraft würden. Bei den Streiks beamteter Lehrer dagegen hätten einige Landesregierungen (zum Beispiel Hessen und NRW) in den letzten Jahren gezeigt, dass sie in bestimmten Fällen auch nicht vor juristischer Verfolgung von Streikenden zurückschrecken.

Quellen und weiterführende Informationen zum Thema Generalstreik in Deutschland:

Bundestag: Generalstreik – Rechtliche Bedingungen und Streikkultur im Vergleich

HLZ: 12. November 1948: Generalstreik in der amerikanisch-britischen Bizone

BPB: Ein bisschen verboten: Politischer Streik

DW: In Deutschland illegal: der Generalstreik

DBV: Aufruf zur Bauerndemo für Agrardiesel

Werbung
  • pressemeier
  • Wahlen 2024 - Jetzt Wahlwerbung buchen
  • oelwelt24 Sonnenblumenöl
  • Goldankauf Wiesloch
  • Goldsparbox und Goldsparen
  • berlin 2024 love ´ revolution t-shirt
  • Pressearbeit PR Agentur RPM

Werbung

Hier könnte auch Ihre Werbung stehen!

Am beliebtesten

Werbung