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Mittwoch, April 24, 2024
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Das Amt für Flurneuordnung informiert – Heddesbach – Brombach

Ausbau des Gemeindeverbindungsweges Heddesbach – Brombach:

Ursprünglicher Zeitplan nicht zu halten, aber Durchbruch für das weitere Verfahren erzielt

Die Realisierung des Ausbaus des Gemeindeverbindungsweges Heddesbach – Brombach liegt hinter der ursprünglichen Zeitplanung zurück. Erfreulich sei aber dennoch, dass der angestrebte Ausbau mit dem Instrument einer Flurneuordnung nach vielen Jahren, ja Jahrzehnten, nun in greifbare Nähe rücke. Bis die Bagger loslegen können, brauche es indes noch etwas Geduld, informiert das Amt für Flurneuordnung des Rhein-Neckar-Kreises.

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Der Ausbau des Verbindungsweges bedeute stellenweise eine Verbreiterung der bestehenden Wegtrasse, so die Behörde. Dies stelle einen zusätzlichen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Diese Beeinträchtigungen müssten bewertet und durch entsprechende Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Besonders seien dabei europarechtlich geschützte Arten zu beachten. Die Suche und Abstimmung geeigneter Maßnahmen gestalte sich deutlich aufwändiger, als dies im Vorfeld zu erwarten war. Diesbezüglich seien aber auch immer wieder behörden- und verwaltungsinterne Abstimmungen nötig, die entsprechend Zeit kosten würden. Nicht zuletzt müsse das Verfahrensgebiet durch die Beiziehung weiterer Grundstücke nochmals geändert werden, weil diese sich im Zuge der Abstimmung als geeignete Ausgleichsflächen erwiesen hätten und nach Flurbereinigungsrecht Maßnahmen nur im Verfahrensgebiet umgesetzt und gefördert werden könnten, teilt das Amt für Flurneuordnung mit.

Eine der erwähnten Vermeidungsmaßnahmen besteht z. B. darin, die Böschungen entlang des Weges, in welche im Zuge des Ausbaus eingegriffen werden muss, bis zum Abschluss der Baumaßnahmen als Lebensraum für bedrohte Tierarten unattraktiv zu machen. Die dazu notwendigen Mulcharbeiten zur Entfernung des Bewuchses müssen außerhalb der Vegetations- und Aktivitätszeit der Tiere erfolgen und werden deshalb in den kommenden Tagen ausgeführt.

Genehmigungs- und Bewilligungsbehörde für die Planungen in Flurneuordnungsverfahren ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL), mit dem ein ständiger und regelmäßiger konstruktiver Austausch bezüglich des Verfahrens und aller relevanten Planungen besteht.

Zuletzt konnte ein entscheidender Durchbruch in den Gesprächen zur Bewertung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen und Maßnahmen erzielt werden. Die noch notwendigen Arbeiten können nun zügig fortgesetzt werden. Wenn die Planunterlagen insgesamt aufgestellt, abgestimmt und vorgeprüft sind, ist entsprechend des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die Einbeziehung der Öffentlichkeit vorgeschrieben. Dieser Schritt ist für die Monate April und Mai vorgesehen.

Daran schließt sich ebenfalls ein gesetzlich vorgeschriebener Anhörungstermin für die Träger öffentlicher Belange an, indem sich diese abschließend zu den Planungen äußern können. Erst danach kann das LGL die Planungen (den sogenannten Wege- und Gewässerplan) genehmigen und die Fördermittel bewilligen. Unmittelbar danach können die Maßnahmen ausgeschrieben und der Bauauftrag erteilt werden. Damit wird für Oktober dieses Jahres gerechnet. Dies sei auch rechtzeitig genug, damit Fördermittel für den Eigenanteil der Stadt Eberbach für den Ausbau des Weges aus dem Ausgleichsstock nicht verloren gehen, beschreibt das Amt für Flurneuordnung die intensiven Arbeiten aller beteiligten Behörden zur Realisierung des Projektes.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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