❗ In Rheinland-Pfalz gelten ab Samstag, den 4. Dezember, neue 2G- bzw. 2G-Plus-Regeln. In die neue Corona-Verordnung, die am Freitagabend auf corona.rlp.de verkündet wird, sind auch die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen eingeflossen.
👉 Die 2G-Regel gilt draußen.
👉 Die 2G-Plus-Test-Regel gilt flächendeckend in Innenräumen.
💉 ACHTUNG: Ausgenommen von der 2G-Plus-Regel sind Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Diese müssen z.B. im Restaurant, im Kino oder Fitnessstudio keinen zusätzlichen Test vorweisen.
💉 Dieser Status gilt ab dem Tag der Booster-Impfung.
🧒 Generell ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate.
🧒 Für ungeimpfte Kinder (ab 12 Jahren und 3 Monaten) bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G.
👉Alle Details der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) abrufbar unter:
https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Quelle: RP Rheinland-Pfalz / Facebook