6.4 C
Mannheim
Mittwoch, April 24, 2024
StartAktuell HeadlineCorona - Keine Maske mehr in der Arztpraxis

Corona – Keine Maske mehr in der Arztpraxis

Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes enden zum 8. April 2023

Nach der Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes Anfang März entfallen mit Ablauf des 7. April 2023 auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Gesundheitsminister Manne Lucha empfiehlt dennoch, weiterhin Umsicht und Rücksicht walten zu lassen.

Bereits zum 1. März 2023 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufgehoben. Nun entfallen ab dem 8. April auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Zuletzt mussten grundsätzlich alle Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen FFP2-Masken tragen. Das Gleiche galt für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken.

Werbung

Weiterhin Umsicht und Rücksicht walten lassen

„Das Coronavirus ist noch da, stellt uns aber nicht mehr vor enorme Belastungen wie noch in den vergangenen Herbst- und Winterwellen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch, 5. April 2023, in Stuttgart. „Deshalb ist das Auslaufen der Maßnahmen vertretbar. Dennoch sollten wir auch in den anstehenden Frühlings- und Sommermonaten Umsicht und Rücksicht walten lassen. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile. Es gilt nach wie vor – nicht nur was Corona angeht: Wer krank ist, bleibt zuhause. Auch beim Kontakt mit vulnerablen Gruppen ist weiterhin Vorsicht geboten.“

Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben wird insbesondere für vulnerable Personen sowie deren Kontaktpersonen empfohlen, weiterhin auf die Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahmen zu achten. Dies gilt ganz besonders dann, wenn Atemwegserkrankungen gehäuft auftreten. Meistens ist das in den Wintermonaten der Fall, kann aber auch in den wärmeren Frühlings- und Sommermonaten vorkommen.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/corona-schutzmassnahmen-des-bundes-enden-zum-8-april-2023

Arztpraxen können jedoch selbst bestimmen, ob sie die Maskenpflicht abschaffen oder nicht.

Auch die Testpflicht läuft aus

Ende Februar soll ebenfalls die bundesweite Testpflicht für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen auslaufen. Der Zugang zu diesen Einrichtungen ist dann grundsätzlich wieder ohne vorherige Testung möglich.

Foto: Symbolfoto / Pixabay
Werbung
  • oelwelt24 Sonnenblumenöl
  • pressemeier
  • Goldankauf Wiesloch
  • Goldsparbox und Goldsparen
  • berlin 2024 love ´ revolution t-shirt
  • Wahlen 2024 - Jetzt Wahlwerbung buchen
  • Pressearbeit PR Agentur RPM

Werbung

Hier könnte auch Ihre Werbung stehen!

Am beliebtesten

Werbung